03. Juli 2007
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Versicherungen -
Finanzen
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der vorgezogene Ruhestand
Das so genannte "Flexi-Gesetz" (§ 1 LStDV) macht es möglich, so der rechtssichere Hintergrund. Mit einem Arbeitszeitkonto kann jeder Arbeitnehmer oder Geschäftsführer (nicht beherrschend) darüber entscheiden wie viel, ob monatlich aus Gehalt / Lohn, somit regelmäßig oder aus Tantiemen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Überstunden, etc. in ein Zeitwertkonto eingezahlt werden soll.
Berücksichtigt werden müssen dabei z. B. Tarifverträge
spezifische Betriebs-Vereinbarungen, Arbeitszeitgesetz und der jeweilige Arbeitsvertrag des Einzelnen und das Insolvenzrecht.
Damit kann der Arbeitnehmer die Auszahlung und die Versteuerung in die Zukunft verschieben. (steuer- und sozialversicherungsfrei in der Ansparphase) Die klassische BAV (betriebliche Altersvorsorge) wird davon nicht berührt.
Zeitwertkonten und BAV sind nebeneinander möglich
Die Depoauszahlung ist also nicht wie in der betrieblichen Altersvorsorge an den Renteneintritt gebunden. Möglichkeiten der Auszahlung können beispielsweise dazu genutzt werden das einmal der Ruhestand vorgezogen wird. (das Altersteilzeitgesetz läuft 2009 aus) Aber auch um einen längeren Urlaub (Sabbatjahr) zu nehmen, eine persönliche Fortbildung zu überbrücken, Wechsel des Arbeitgebers / Depoauflösung (sog. Fünftelregelung § 34 EStG), Übertrag in die klassische betriebliche Altersvorsorge, Eigenleistung beim Hausbau und damit ein längerer " Urlaub ", etc. Der Möglichkeiten gibt es viele, um mit einem Arbeitszeitkonto eine Auszeit zu überbrücken, da man es persönlich planen kann.
Für den Arbeitgeber stellen Arbeitszeitkonten oder Zeitwertkonten
eine ideale Möglichkeit da um flexibel auf Auftragsspitzen zu reagieren und Mitarbeiter zu halten. Aber auch um Auftragstiefs abzufedern. Welcher Arbeitgeber kündigt schon gerne qualifizierte Arbeitnehmer, wenn diese Arbeitnehmer ein paar Monate später wieder gebraucht werden. Und der Arbeitnehmer will ja in " seinem Unternehmen " bleiben, so wird die Zeit der Überbrückung für beide Seiten interessant.
Durchführung und Einrichtung der Arbeitszeitkonten
sollten durch einen Spezialisten für Zeitwertkonten und einem erstklassigen Produktgeber erfolgen. Getreu dem Motto, " viele fühlen sich berufen, wenige können die Arbeitszeitkonten einrichten und durchführen".
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Fragen sie uns, Dübbert und Partner hat das Können und die richtigen Partner und Produktgeber.
Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
geringer oder wenig Verwaltungsaufwand und alles aus einem Guss, so macht die Einrichtung von Arbeitszeitkonten Sinn und Spaß.
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