05. Juli 2007
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Versicherungen -
Finanzen
wie man mit einem Kredit für die Rente Steuern senken kann
mit einem aufgenommen Kredit der mit einem Schlag in die Versicherung ein bezahlt wird, muss eine lebenslange Rente fließen. Dann sind die Kreditzinsen steuermindernd von den Renteneinkünfte abzugsfähig.
Durch die Zinsvorauszahlung (Disagio) kann am Anfang auf dem Papier ein hoher Verlust entstehen, den der Versicherte steuermindernd von anderen Einkünften abziehen kann.
Damit der Finanzbeamte den Verlust anerkennt
müssen die Betroffenen aber belegen können, dass sie voraussichtlich mehr Rente erhalten als als sie an Zinsen und Gebühren bezahlen müssen. Es muss also belegt werden, das ein Totalüberschuß erwirtschaftet wird.
Sieht der Versicherungsvertrag vor
das beispielsweise nach dem Tod des Versicherungsnehmers ein Kind die lebenslange Rente weiter bezieht, sind diese Überschuss-Prognosen mit in die Berechnung einzubeziehen.
Das hat der achte Senat des Bundesfinanzhofs
entschieden Aktenzeichen VII R 76 / 03 entschieden und damit das positive Votum des zehnten Senats bestätigt.
Für Steuerzahler herrscht also endgültig Rechtssicherheit.
Das bedeutet, dass Eltern Verluste absetzen, weil inklusive prognostizierter Rente für das Kind ein Totalüberschuß erwirtschaftet wird. Quelle Wirtschaftswoche.
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