07. Juli 2007
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Versicherungen -
Versicherung News
Das neue Versicherungsvertragsrecht ist vom Bundestag angenommen
Der Gesetzesentwurf wurde von der Bundesregierung eingebracht. SPD, CDU und CSU , mit den Stimmen der Fraktion, Bündnis 90 / Die Grünen , gegen die Stimmen der FDP -Fraktion und der Enthaltung der Fraktion DIE LINKEN . Aller Voraussicht nach wird das Gesetz zum 01.01.2008 in Kraft treten.
Das alte VVG, Versicherungsvertragsgesetz
stammt aus dem Jahre 1908, ist also 100 Jahre alt. Somit wird dieses Gesetz den heutigen Anforderungen und dem Verbraucherschutz nicht mehr gerecht. Um dieses Verbraucherrecht mit den heutigen Anforderungen in Einklang zu bringen und dem Verbraucherschutz gerecht zu werden musste eine Komplettüberarbeitung her.
Reine punktuelle Änderungen oder Ergänzungen
wären der rechtspolitischen und tatsächlichen Entwicklung der zurückliegenden Jahrzehnten nicht mehr gerecht geworden. Besondere Beachtung findet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.07.2005 zu den Überschußbeteiligungen in den Lebensversicherungen. Bundesgerichtshof zum Mindestrückkaufswert vom 12.10.2005.
Die besondere wirtschaftliche Bedeutung der Lebensversicherungen
wurde somit Rechnung getragen. Nach angaben der Deutschen Versicherungswirtschaft bestanden in Deutschland 2005, 430 Millionen Versicherungsverträge.
Davon 94 Millionen Lebensversicherungeverträge
mit insgesamten, gebuchten Brutto-Beiträgen von 72,6 Milliarden Euro. Bedenkt man, dass jede zweite Lebensversicherung das Ablaufdatum nicht erreicht, so ist klar, wie viel an Geld bei den Versicherungsunternehmen verblieben ist.
Mit diesem Gesetz werden u. a. die Rückkaufswerte
und die damit verbundenen Auszahlungen bei vorzeitiger Kündigung neu geregelt. So müssen mindestens 50 Prozent der "Stillen Reserven" mit ausgezahlt werden. (Stille Reserven sind noch nicht realisierte Gewinne) Zudem sollen die Kosten eines Versicherungsvertrags offen gelegt werden. Provisionen / Courtagen, Verwaltungskosten, Stückkosten, etc.
Außerdem sollen diese Kosten auf die ersten fünf Jahre
verteilt werden, um so den Vertrag nicht von Beginn an mit diesen Kosten zu belasten und die Rückkaufswerte anzuheben. Bislang wurden der Vertrag am Anfang mit den Kosten belastet.
Versicherungsmaklernetzwerk, Dübbert und Partner Versicherungsmakler und Finanzdienstleister
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