09. Juli 2007
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Versicherungen -
Vorsorge
Viele Arbeitnehmer können noch Gehalt
in eine Zusatzrente umwandeln. Wie das geht? Der Versicherungsmakler, Kontaktformular:
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Gehalt umwandeln und damit Steuern und Sozialabgaben sparen. Das funktioniert sogar rückwirkend fürs ganze Jahr. Fast jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland nutzt bereits die betriebliche Altersversorgung (bAV). Die übrigen können noch in diesem Jahr beginnen, eine Zusatzrente anzusparen. Dabei hilft der Staat großzügig.
Seit dem Jahr 2002 hat jeder Arbeitnehmer
in Deutschland das Recht über den Betrieb einen Teil seines Lohnes oder Gehaltes in eine betriebliche Altersversorgung umzuleiten. Eine solche Gehaltsumwandlung wird zunehmend genutzt. Ende 2004 hatten bereits 46 Prozent aller Beschäftigten einen Anspruch auf Betriebsrente.
Dieser starke Zuspruch ist leicht zu erklären: Beiträge für die bAV können die Abzüge vom Lohn für Sozialabgaben und Lohnsteuern kräftig mindern. Außerdem beteiligen sich viele Arbeitgeber mit betrieblichen oder tariflichen Zuschüssen.
Mehr sparen, als vom Lohn abgezogen wird
Dadurch kann für die Altersversorgung deutlich mehr angespart werden, als beim Nettolohn fehlt. Besonders interessant ist es, Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld ganz oder teilweise für die bAV zu nutzen. So kann die Zusatzrente angespart werden, ohne dafür auf den Monatslohn zurückgreifen zu müssen.
Außerdem kann man mit der Umwandlung des Weihnachtsgeldes zum Jahresende noch rückwirkend den für das ganze Jahr zu Verfügung stehenden Förder Rahmen ausschöpfen.
So geht man vor
Erster Schritt ist, sich beim Arbeitgeber zu erkundigen, welche betriebliche Altersversorgung in dem Unternehmen angeboten wird. Dabei kann man gleich klären, bis wann eine Entscheidung getroffen werden muss, um die Vorteile der BAV noch in diesem Jahr nutzen zu können.
Dann sollte man sich einen auf die persönlichen Wünsche zugeschnittenen Vorschlag ausrechnen lassen und rechtzeitig darüber entscheiden. (verpd)
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