10. Juli 2007
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Versicherungen -
Sachversicherung
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Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung
ein MUSS das soziale Wirken in ehrenamtlichen Tätigkeiten nimmt mehr und mehr zu. Einerseits gewollt und zu begrüßen, andererseits eine nicht zu unterschätzende Haftungsfrage.
Generell sollte sich jeder, der ehrenamtlich tätig ist beim Träger der Einrichtung oder des Vereins erkundigen wie es um die Haftungsansprüche von Dritten bestellt ist. Im Zweifelsfall haftet immer der Schadenverursacher, also der in dem Fall ehrenamtlich Tätige. Denn eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung für den ehrenamtlich Tätigen besteht nicht in jedem Fall.
So zeigte vor kurzem ein Beispiel, in der ein ehrenamtlich Tätiger ein Brückengeländer kontrolliert hatte und es wenig später zu einem Unfall kam, das der " Kontrolleur " dafür haftbar gemacht wurde.
Gleiches gilt für die Unfallversicherung, fragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Träger für den sie ehrenamtlich tätig sind nach.
Verbesserter Unfallschutz bei bürgerschaftlichem Engagement
- Kabinett beschließt Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Unfallversicherung rechtlichen Schutzes der bürgerschaftlich Engagierten beschlossen. Ziel ist es, mehr ehrenamtlich Engagierte als bisher in den Schutz der Unfallversicherung einzubeziehen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: " Freiwilliges bürgerschaftliches Engagement wird immer wichtiger - ob in der Kirchengemeinde, im Wohlfahrtsverband, im Sportverein, in der Gemeinde oder einer Bürgerinitiative. Davon lebt eine Bürgergesellschaft. Die Bundesregierung will die Bürgergesellschaft und Gemeinsinn stärken. Deswegen ist ein verbesserter Unfallschutz bei ehrenamtlichem Engagement unser Ziel. Mehr als zwei Millionen bürgerschaftlich Engagierte können von der Neuregelung profitieren ".
Mit dem Gesetzentwurf entspricht die Bundesregierung
einer Handlungsempfehlung der vom Deutschen Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements". Diese hatte eine schrittweise Ausweitung der gesetzlichen Unfallversicherung auf weitere Felder bürgerschaftlichen Engagements empfohlen, in denen eine besondere staatliche Verantwortung für Ursachen und Folgen von Gesundheitsschäden besteht.
Der Gesetzentwurf sieht folgendes vor
Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger versichert sein die in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen oder Kirchen tätig werden. Wer im Interesse einer Kommune ehrenamtlich tätig wird, ist künftig versichert. Ob er dies direkt für die Kommune tut oder mittelbar als Vereinsmitglied, spielt keine Rolle mehr. Das ist vor dem Hintergrund bedeutsam, dass viele Städte und Gemeinden Verstärkt auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer kommunalen Infrastruktur setzen. Bei den für die Kommunen zuständigen Unfallkassen sind rund 1,7 Millionen Ehrenamtliche unfallversichert - ob als kommunaler Mandatsträger, als Schöffe bei Gericht oder als Schülerlotse. Hier ist von einer Zunahme auf etwa zwei Millionen Versicherten auszugehen.
Der zuständigen Berufsgenossenschaft sind derzeit rund 1,6 Millionen
Ehrenamtsträger aus dem kirchlichen Bereich gemeldet. Im Engagementfeld
Kirche / Religion sind aber insgesamt etwa 3,3 Millionen Menschen freiwillig tätig. Durch den verbesserten Versicherungsschutz ist von einer Verdoppelung der Versichertenzahl auszugehen.
Daneben sollen gemeinnützige Organisationen, etwa Sportvereine
ihren gewählten Ehrenamtsträgern auf freiwilliger Basis Unfallversicherungsschutz verschaffen können. Menschen, die sich in Ehrenämtern über das übliche Maß hinaus in ihren Vereinen engagieren, sollen Anspruch auf den Schutz der Solidargemeinschaft haben. Dem trägt die Bundesregierung Rechnung. Damit wurde zugleich einem langjährigen Wunsch des Deutschen Sportbundes nachgekommen.
Im Bereich des Sportes kann die Zahl gewählter Ehrenamtsträger pro Verein auf
fünf bis sieben geschätzt werden. Derzeit gibt es 87.000 Sportvereine. Damit wird die Zahl dieser künftig Versicherungsberechtigte etwa 0,5 Millionen betragen.
Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Schutz von Beschäftigten
deren Arbeitsverhältnis hierzulande ruht, weil sie im internationalen Bereich tätig werden, ausgeweitet wird. Die Betroffenen sollen künftig gegen Unfallrisiken gesetzlich versichert sein. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, Menschen für solche Aufgaben zu gewinnen.
Schließlich soll der Schutz derjenigen verbessert werden
die schon bislang versichert sind, weil sie sich freiwillig in Rettungsorganisationen engagieren. Das betrifft zum Beispiel die freiwillige Feuerwehr, das Rote Kreuz oder die Lebensrettungsgesellschaft. Versicherten sollen künftig auch etwaige Sachschäden ersetzt werden. Das kann etwa das Handy sein, das bei der Rettung von Ertrinkenden im Wasser verloren geht.
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