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Versicherung, Steuerschuld oder Versicherungsbeiträge

Anmerkung von Duebbert und Partner Versicherungsmakler vorweg, egal ob sie eine Steuerschuld oder einen Versicherungsbeitrag gestundet haben möchten, bleiben sie bitte ruhig und freundlich. Bereiten sie sich auf das Gespräch vor und erklären sie Ihr Anliegen.

Jedem Selbständigen und Angestellten kann das passieren

Haben sie einen Versicherungsmakler, nimmt der ihnen die Verhandlungen mit der Versicherung ab. Der Versicherungsmakler kann sie auch auf die Risiken hinweisen, wenn der Versicherungsschutz gefährdet ist bzw. der Versicherungsschutz ruht. Das ruhen des Versicherungsschutzes ist oft nicht ungefährlich, da im Schadensfall keine Leistung oder nur eine verringerte Leistung erbracht wird.

Eine Faustregel sollte sein, dass die Krankenversicherung,

dass Todesfallrisiko und alle Versicherungen, z.B. die Haftpflichtversicherung, wenn sie in Regress genommen werden können, zusätzlich an ihre finanzielle Substanz gehen. Für Geschäftsversicherungen gelten verschärfte Regeln, da das Risiko ungleich höher ist. Aber generell gilt, können sie kurzfristig, egal ob beim Finanzamt oder bei einer Versicherung den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, reden Sie mit ihrem Versicherungsmakler oder dem Finanzbeamten. (dup)

Tipps zum Umgang mit der Stundung beim Finanzamt.

Stundung?

7 Tipps für ein erfolgreiches Gespräch mit dem Finanzbeamten.

Wenn Sie Ihren Antrag auf Stundung damit begründen, dass Sie sich nicht in der Lage sehen, Ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, stellt sich dem Finanzbeamten immer die Frage, ob sich Ihr Unternehmen nur vorübergehend in einem Zahlungsengpass befindet oder die Insolvenz droht. Wird eine Stundung für Sie nötig, sollten Sie sich auf folgende Punkte vorbereiten.

Expertenrat für Ihr Stundungsgespräch:

1. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie im persönlichen Gespräch deutlich machen, dass es sich um einen vorübergehenden Zahlungsengpass handelt, der die Stundung nötig macht.

2. Überlegen Sie sich vor dem Gespräch, in welchem Zeitraum Sie die Steuern zahlen können.

3. Machen Sie sich bewusst, dass das Finanzamt Ihren Steuerfall in aller Regel in max. sechs Monaten abgeschlossen haben möchte. Orientieren Sie etwaige Ratenzahlungen für Ihre Stundung an diesem ungeschriebenen Gesetz.

4. Bieten Sie auch höhere sofortige Einmalzahlungen an, um den Steuerrückstand spürbar zu reduzieren. Ihrem Gesprächspartner fällt es dann leichter, auf Ihr Angebot einzugehen.

5. Wird der nächsthöhere Vorgesetzte (z.B. Sachgebietsleiter) mit hinzugezogen, ziehen Sie sich durchaus für ein paar Minuten zurück, damit die beiden Ihren Vorschlag zur Stundung beraten können.

6. Weisen Sie darauf hin, dass Sie sich erstmals und ohne eigenes Zutun in diesem Zahlungsengpass befinden.

7. Sofern es zutrifft, verdeutlichen Sie, dass Sie bisher Ihren Zahlungspflicht und Abgabepflichten stets fristgerecht nachgekommen sind.

"Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, www.vnr.de"

Duebbert und Partner Versicherungsmakler und Finanzdienstleister, wir helfen ihnen bei ihren Versicherungsfragen

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