28. Juli 2007
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Versicherungen -
Versicherung News
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Was ist zu tun?
Damit der Kunde weiß, welche Art von Vertrag - mit Kosten, Risikobeiträgen, Überschussmodell und sonstigen versicherungsmathematischen Konditionen- er abgeschlossen hat, sollte zunächst eine versicherungsmathematische Begutachtung erfolgen. Damit werden die Diskrepanzen zum ursprünglichen
Bedarf des Kunden erkennbar, also das Ausmaß der nicht bedarfsgerechten Beratung. Gleichzeitig kann damit versicherungsmathematisch der Schaden - als Unterschiedsbetrag zum Ergebnis bei Abschluss eines bedarfsgerechten Produktes - ermittelt werden, wenn nicht gar die komplette Rückabwicklung des Vertrages mit Rückzahlung aller Beiträge zuzüglich Zinsen sinnvoller ist. Dies bedarf auch wegen der Frage der Verjährungund auch wegen der rechtlichen Erfolgsaussichten einer Prüfung durch einen damit erfahrenen Rechtsanwalt.
Nebeneffekt dieser Prüfung
gar nicht so seltene Fehler bei der Ermittlung von Überschüssen, Ablaufleistungen, Rückkaufswerten oder früheren Vertragsänderungen werden erkennbar.
MM (Universität), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches und Versicherungsrecht (Universität of Cooperative Education), Bankkaufmann
(www.fiala.de) und Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de).
Mit freundlicher Genehmigung vom Autoren: Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), MBA Finanzdienstleistungen (UniversitätWales),
Anmerkung von DAS Netzwerk Duebbert und Partner
das Expertennetzwerk für Versicherungen und Finanzdienste Versicherungsmakler und Finanzdienstleistungen. Es bleibt nicht aus, dass sich die Gerichte zunehmend mit den Lebensversicherungen und der Finanzdienstleistung beschäftigt. Kaum ein Tag vergeht, dass nicht neue Meldungen über Versicherungsvertrieb, Versicherungsgesellschaften und damit verbunden, Kapitalprodukte durchleuchtet werden. Duebbert und Partner DAS Netzwerk für Versicherungsmakler und Finanzdienstleister stand schon immer (seit 1990) für Transparenz, Offenheit und solide Kundenberatung.
Das Neue VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
dürfte in Zukunft diese " Mauscheleien " erheblich erschweren, schon mit Hinblick auf die Haftung des Versicherungsmaklers und der gesamten Vertreterschar, welche von den Vertriebsorganistionen zum Umsatz getrieben werden. Die Frage war allzu oft nicht was der Kunde braucht und benötigt, sondern was Banken, Versicherungen, Struckturvertrieben und andere dubiose Vertreter am meisten Provision einbrachte.
Der Verbraucher ist aufgerufen sich sachkundig zu machen
und sich nicht blind auf die Aussagen und Versprechen von Versicherungsvertreter, Banken und Versicherungen zu verlassen.
Fragen sie den Versicherungsmakler, verlangen sie den Nachweis der Qualifikation und der Vertrauensschadenversicherung. Dem Verbraucher kann nur geraten werden; Finger weg von Struckturvertrieben und dubiosen Finanzdienstleistern mit vollmundigen Versprechen und dem Ansinnen reiner Provisionsmaximierung dieser "Vertreter".
Duebbert und Partner DAS Netzwerk für Versicherungsmakler und Finanzdienstleister.
Wir beantworten Ihre Fragen und nehmen uns Zeit für das Beratungsgespräch mit Ihnen.
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