05. August 2007
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Versicherungen -
Finanzen
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Eigenheimzulage so kann es noch klappen
2006 wurde die Eigenheimzulage gestrichen. Aber nach einem aktuellen Urteil eröffnet sich einigen Hausbesitzern doch noch eine Chance auf den staatlichen Zuschuss.
So hält das Finanzgericht Rheinlandpfalz eine 2004
eingeführte gesetzliche Verschärfung für falsch und verfassungswidrig, da bei Ehegatten immer der Anspruch auf Förderung generell das gemeinsame Einkommen ausschlaggebend ist und veranlagt wird. Somit konnten Paare das vorher übliche getrennte Veranlagen nicht mehr wählen. Wurde nur ein Einkommen veranlagt, so konnte eine wesentlich besserer Chance der Förderung erlangt werden.
Die Richter fanden, dass das eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatz sei.
(Finanzgericht Rheinlandpfalz Az.: 5 K 2146/06)
Wenn ein Paar nämlich verheiratet ist, zählt nur das jeweilige gemeinsame Einkommen. Somit sind ledige Paar bevorzugt und kommen somit eher in den Genuss der Eigenheimzulage.
Dieses Urteil könne allen verheirateten Paaren von Nutzen sein,
die vor und 2006 ein Haus / Eigentumswohnung gekauft oder gebaut haben und auf dem Zulagenantrag wegen der Überschreitung der Verdienstgrenze verzichtet haben / mussten. Mangeln der Bescheide vom Finanzamt ist der Bescheid noch nicht bestandskräftig. Daher sollten alle verheirateten Paare, die 2006 oder gerade eben ins frisch fertig gestellt Haus eingezogen sind die getrennte Veranlagung beantragen. Die getrennte Veranlagung ist auch bei bereits vorliegenden Bescheiden möglich. Ändern sie ihre gemeinsam veranlagte Steuererklärung hinsichtlich der Eigenheimzulage in eine getrennte Veranlagung für die Eigenheimzulage in der Steuererklärung für 2006.
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zu allen Fragen Rede und Antwort. Wir haben die richtigen Experten oder empfehlen ihnen die Fachleute die sich ihres Anliegens annehmen. Nichts kann mehr Geld kosten als Unwissenheit oder Halbwissen. Auch Finanzbeamte in den Finanzämtern wissen nicht alles und können irren, gerade was die Eigenheimzulage betrifft. Es ist ihr Geld und sie haben einen Anspruch darauf, dass zu bekommen was ihnen zusteht. Ihr Versicherungsmakler hilft ihnen Geld zu sparen.
Urteil Finanzgericht Rheinlandpfalz
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