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Ein Internetportal der Versicherungswirtschaft

klärt über die Gefahren des Drogenkonsums für den Straßenverkehr auf. Seit Anfang August gilt außerdem die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger.

(verpd) Die Gefahren des Autofahrens unter Drogeneinfluss werden noch immer unterschätzt. Das zumindest meint der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Der Verband hat daher eine Internetseite insbesondere für Jugendliche, Eltern und Pädagogen entwickelt.

Wer am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss teilnimmt

riskiert nicht nur seine Gesundheit sowie die anderer Verkehrsteilnehmer, sondern obendrein auch noch drastischen Strafen. Dabei scheinen der Konsum von Drogen und der anschließende Griff zum Zündschlüssel gerade bei jungen Menschen inzwischen ebenso selbstverständlich zu sein wie das leidige Thema Alkohol am Steuer.

Nach einer Studie der Universität Duisburg-Essen

ist jeder dritte Führerscheinbesitzer im Alter zwischen 18 und 24 Jahren schon einmal unter dem Einfluss berauschender Mittel Auto gefahren. Doch nach Aussage von Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung des GDV, scheinen die meisten jungen Fahrer zu wenig über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen von Fahrten unter Drogeneinfluss zu wissen.

Die weitverbreitete Meinung, dass der Konsum von Drogen

ohnehin kaum nachzuweisen sei, ist dank neuerer Messmethoden allerdings eindeutig falsch. So lässt sich beispielsweise der Genuss von Cannabis noch Wochen später zweifelsfrei nachweisen.

Beliebter Joint

Dabei führt gerade Cannabis die Hitliste der am häufigsten konsumierten Drogen mit einer Quote von 86,7 Prozent an, gefolgt von Ecstasy-Pillen (85,3 Prozent) und Speed (50,7 Prozent). Heroin und Methadon spielen mit 2,2 Prozent kaum eine Rolle.

Was viele nicht wissen: Anders als bei Alkohol gibt es bei illegalen Drogen

keine gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte. Mit anderen Worten: Für den Drogenkonsum gilt im Straßenverkehr eine Null-Promille-Grenze.

Allein der Besitz von Drogen kann dazu führen, den Führerschein zu verlieren. Denn immer mehr Gerichte gehen davon aus, dass Drogenkonsumenten nicht dazu geeignet sind, ein Fahrzeug zu führen.

Don"t drug and drive

Unter der Adresse www.dont-drug-and-drive.de klärt die Versicherungswirtschaft die oft tödliche Kombination von Drogen und dem Führen eines Fahrzeugs auf. So findet man auf den Internetseiten zum Beispiel einen Vergleich der Wirkung der Volksdroge Alkohol mit Cannabis und Ecstasy.

In der Rubrik Richtig oder falsch wird über populäre Irrtümer im Zusammenhang mit dem Konsum von Drogen aufgeklärt. Ein weiterer Bereich widmet sich der Rechtslage und den rechtlichen Folgen, falls man als Autofahrer mit Drogen erwischt wird.

Abgerundet wird der Internetauftritt durch mehrere Broschüren, die sich nicht nur an Fahrlehrer und Pädagogen richten, um sie bei ihrer Aufklärungsarbeit zum Thema Drogen und Straßenverkehr zu unterstützen.

Interessant ist auch ein Drogenstammbaum, der glasklar zwischen legalen Drogen wie zum Beispiel Alkohol und Medikamenten sowie illegalen Drogen unterscheidet.

Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger

Zum 1. August ist zudem das von der Bundesregierung beschlossene absolute Alkoholverbot für Fahranfänger während der Probezeit und für junge Fahrer unter 21 Jahren in Kraft getreten.

Die Versicherungswirtschaft hält das Verbot für einen Schritt

in die richtige Richtung und erwartet einen Rückgang vor allem bei den schweren Unfällen mit Toten und schwer Verletzten. Denn immerhin waren allein im Jahr 2005 junge Fahrer im Alter von 18 bis 21 Jahren an rund 15 Prozent der Unfälle mit Personenschäden beteiligt.

Mit 18 Prozent war dieser Anteil in der Altersgruppe der 21- bis 25-Jährigen sogar noch höher. Die Versicherungswirtschaft regt daher an darüber nachzudenken, ob nicht auch die Gruppe der bis 25-jährigen Fahrer in das absolute Alkoholverbot am Steuer einbezogen werden müsste.

Drastische Strafen

Der GDV weist darauf hin, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer den Unfallverursacher bei einem alkoholbedingten Verkehrsunfall bis zu einer Summe von 5.000 Euro in Regress nehmen kann. Diese Regelung gilt generell und bezieht sich nicht nur auf junge Fahranfänger.

Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, riskiert außerdem den Versicherungsschutz

seiner Kaskoversicherung. Denn alkoholisiert zu fahren gilt in der Regel als grob fahrlässig. Und selbst wenn zahlreiche Kaskoanbieter mittlerweile auch bei grober Fahrlässigkeit leisten, sind durch Alkohol, Drogen oder Vorsatz entstandene Schäden ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.

Bei Verstößen gegen die neue Regelung droht den Fahranfängern ein Bußgeld

von bis zu 1.000 Euro. Außerdem wird das Konto des Verkehrssünders im Flensburger Verkehrszentralregister mit zwei Punkten belastet.

Als zusätzliche Strafe kann sich die Probezeit für Fahranfänger um weitere zwei Jahre verlängern und ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet werden. Weniger Unfälle durch Alkohol.

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