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im Rahmen der Gesundheitsreform

ist der Wechsel in die Private Krankenversicherung erschwert worden. Wie die privaten Krankenversicherer die erschwerten Wechselbestimmungen entschärfen.

Mit Optionstarif den Gesundheitszustand konservieren

(verpd) Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen nach der Gesundheitsreform drei Jahre in Folge oberhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze verdienen, um in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können. Deshalb bieten einige Gesellschaften einen Optionstarif an, der einen Wechsel nach Wegfall der Versicherungspflicht in die private Vollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht.

Im Rahmen des GKV - Wettbewerbsstärkungs-Gesetzes

hat die Bundesregierung den Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV erschwert.

Als Wechselvoraussetzung wurde ein Überschreiten

der Beitragsbemessungs - Grenze von vormals einem Jahr Dauer auf drei aufeinanderfolgende Jahre hochgesetzt. Das sind derzeit 3.975 Euro monatlich oder 47.700 Euro jährlich.

Ohne neue Zuschläge und Ausschlüsse

Mit dem Optionstarif wollen die Krankenversicherer das Risiko auffangen, dass aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustands während dieser drei Jahre Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse beim Vertragsabschluss fällig werden.

Wer sich für den Optionstarif entscheidet, friert seinen aktuellen Gesundheitszustand

ein und kann nach Wegfall der Versicherungspflicht ohne erneute Gesundheitsfragen in einen Vollversicherungstarif oder Zusatzversicherung wechseln.

Anmerkung Dübbert und Partner

Versicherungsmakler und Finanzdienstleister im Netzwerk von Dübbert & Partner.

Sie sollten sich sicher sein, das sie in den nächste (drei) Jahren die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet und berücksichtigen sie dabei, dass die Beitragsbemessungsgrenze (fast) jedes Jahr steigt.

Ferner sollte eine Überlegung zur Familienplanung angestellt werden. Sind sie privat Kranken versichert, müssen das Kind, die Kinder ebenfalls privat Kranken versichert werden. Bleibt ein Ehepartner, nämlich der aus der GKV

( gesetzliche Krankenkasse ) zu Hause, so fallen gegebenenfalls auch noch für den Ehepartner die Beiträge zur privaten Krankenversicherung an. Siehe Sozialversicherungswerte 2007

Ihr Versicherungsmakler und Finanzdienstleister berät sie gern zu allen Fragen der privaten Krankenversicherung.

Fragen sie den Versicherungsmakler und Finanzdienstleister nach der für sie geeignetsten Lösung zur privaten Krankenversicherung

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