07. August 2007
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Versicherungen -
Sachversicherung
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die Haftung und Unfallversicherung
Offene Ganztagsschule und Honorar - Kräfte. Wer ist eigentlich wie versichert ? Der Betrieb einer Offenen Ganztagsschule stellt Schulleiter vor zahlreiche auch rechtliche Probleme. Die Kinder werden von Honorar - Kräften, Erzieherinnen, die gegebenenfalls beim Förderverein angestellt sind, und ehrenamtlichen Helfern nach Unterrichtsschluss betreut.
Die Betreuung findet, auch während des Ferienprogramms,
in den Räumen der Schule statt. Da stellt sich natürlich die Frage: Wie sind all diese Leute eigentlich versichert?
Schüler sind über den Unfallversicherungsträger versichert
Die Kinder, die an dem Angebot der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, sind auch während der außerschulischen Betreuung über den für die Schule zuständigen Versicherungsträger versichert.
Beim Personal ist der Arbeitgeber entscheidend
Stellt der Schulträger beispielsweise Erzieherinnen an, um das Angebot der Offenen Ganztagsschule entsprechend pädagogisch zu gestalten, sind diese beim zuständigen Gemeindeunfallverband versichert. Übernimmt der Förderverein oder ein Elternverein die Organisation der Mittagsbetreuung und wird hierfür Personal eingestellt, muss sich der Verein auch um die ordnungsgemäße Versicherung kümmern. In der Regel ist aber auch hier eine Versicherung über den für den Schulträger zuständigen Gemeindeunfallverband möglich.
Ehrenamtliche sind über Landesunfallkassen versichert
Ehrenamtliche Helfer, die unentgeltlich das Angebot der Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule unterstützen, sind in der Regel über die Landesunfallkassen unfallversichert. Versichert ist nicht nur die Tätigkeit in der Offenen Ganztagsschule, sondern auch der Hin- und Rückweg. Ihre Landesunfallkasse in ihrem Bundesland finden Sie im Web unter Landesunfallkasse, Bundesland. z. B. www.Landesunfallkasse NRW.de
Haftung der Aufsichtspersonen
Dübbert und Partner Versicherungsmakler und Finanzdienstleister berät sie zu allen Versicherungsfragen, neutral und unabhängig.
Nicht nur die Unfallversicherung ist das Thema, viel wichtiger ist die Haftungsfrage wenn einem Kind etwas passiert. Die Eltern werden Haftungsansprüche anmelden und gegebenenfalls Schadenersatz fordern.
Das bedeutet, dass die Personen, welche ehrenamtlich
oder gegen Honorar tätig sind, möglicherweise haftbar gemacht werden können wenn was passiert.
Erkundigen sie sich nach der Haftpflichtversicherung des Trägers und sprechen sie den Träger gezielt darauf hin an. Fragen zur Haftpflichtversicherung und zur Unfallversicherung an den Versicherungsmakler
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