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Rentenversicherung, Guthaben

Bei einer Scheidung wird mehr geteilt als der Hausrat. Eine Scheidung ist immer eine unangenehme Entscheidung. Gestritten wird oft unnötig. Um Guthaben aus Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen, Kapitalanlagen, die Immobilie, Guthaben auf Konten, wertvoller Schmuck, der Hund, die CD - Sammlung, das Auto, etc., kurz um, zum Schluss wird bei einer Scheidung um alles gestritten.

ca. 200.000 Ehen

werden in Deutschland jährlich geschieden. Eheverträge sind eher die Seltenheit. Dabei wären mit einem Ehevertrag die meisten Streitigkeiten bereits aus der Welt geschafft. So aber, ohne Ehevertrag, wird der Kampf bei einer Scheidung, zu einer nervenaufreibenden und teuren Angelegenheit. Besonders wenn es um das liebe Geld, sprich Vermögen / Barvermögen geht, dann geht es bei der Scheidung ans Eingemachte.

Grundsätzlich gilt in der sogenannten Zugewinngemeinschaft folgendes.

Jeder nimmt das mit was er in die Ehe eingebracht hat. Der Zugewinn, dass was in der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde, wird geteilt. Hier ein Beispiel: Ein Ehepartner hat im Laufe der Jahre in eine Lebensversicherung 50.000 Euro angespart, der andere Ehepartner 5.000 Euro. Zieht man nun die 5.000 Euro von den 50.000 Euro ab, bleiben 45.000 Euro übrig. 45.000 Euro geteilt durch zwei ist gleich 22.500 Euro, die der Ehepartner an den Expartner "ausbezahlen" muss.

Der Idealfall wäre das der Ausgleich in Bar ausbezahlt wird.

Leider ist das bei langfristigen Anlagen aber nur schwer zu realisieren. Kündigen sie die Lebensversicherung, so geschied das mit Verlust. Eine andere Möglichkeit wäre das der Vertrag beitragsfrei gestellt wird und der (EX, die EX) Ehepartner, der den Anspruch hat, als unwiderruflicher Begünstigter in die Versicherung eingetragen wird. So wäre bei Ablauf der Versicherung sicher gestellt, dass der Anteil an den Expartner ausbezahlt wird. Eine Weiterführung der Versicherung wäre somit ebenfalls möglich, da der abgetretene Teil, also die hier als Beispiel gerechneten 22.500 Euro, an den Expartner unwiderruflich ausbezahlt werden.

Wird das Geld aus der Versicherung sofort benötigt

kann die Versicherung beliehen werden. Zins und Beleihungssumme werden am Ende der Vertragsaufzeit vom Gesamtguthaben abgezogen.

Vorhandenes Guthaben bei einer Scheidung gegen rechnen wäre eine andere Möglichkeit

Der Eine behält das Bankguthaben, oder das Aktien - Depot, oder die eine Lebensversicherung oder private Rentenversicherung, der andere Partner eben die andere Hälfte des Guthabens.

Anders verhält es sich bei der Riester Rente

oder der betrieblichen Altersvorsorge. Hier greift die Zugewinngemeinschaft nicht. Diese Guthaben werden im sogenannten Versorgungsausgleich verrechnet. Gleiches gilt für die gesetzlichen Rentenansprüche . Hier gilt ebenfalls, der der die größeren Ansprüche erworben hat muss dem anderen Partner eine Teil unwiderruflich abtreten. Die " Auszahlung " erfolgt aber erst mit Rentenbeginn in Form einer dann höheren Rente für den EX-Partner.

Alles spricht also für einen Ehevertrag

damit wären ein Großteil der Streitigkeiten bereits im Vorfeld bereinigt. Bedenkt man das am Anfang der Ehe und in jungen Jahren meistens keine nennenswerte Guthaben vorhanden sind, im Laufe der Ehe aber viel dazu kommen kann, wäre das eine sinnvolle Regelung.

Viele zukünftige Ehepaare meinen das wäre ein Vertrauensbruch

dem zukünftigen Partner gegenüber. Bei ca. 200.000 geschiedenen Ehen pro Jahr ist das eher eine verantwortliche Vorsorge, für beide Ehepartner, denn ein Misstrauen. Wie sagt ein Sprichwort

"Ehen werden im Himmel geschlossen, aber auf der Erde gelebt".

Ein Ehevertrag kann so für beide Partner eine sichere Abmachung sein.

Ihre Fragen zu allen privaten Versicherungen beantworten wir als ihr Versicherungsmakler und Finanzdienstleister.

Ihr Versicherungsmakler hilft ihnen auch bei der Bezugsrechtsänderung

vor oder nach der Scheidung, dass Ändern des Bezugsrechts sollten sie nicht vergessen.

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