03. September 2007
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Versicherungen -
Finanzen
Steuerfreiheit und Gefahren
bei Selbständigen mit der Lebensversicherung
vor 2005. Waren die Erträge einer Lebensversicherung steuerfrei, so bedeutet das, dass die Lebensversicherung, die vor dem 31.12.2005 abgeschlossen wurde, dann auch steuerfrei ausbezahlt wurde / wird.
Aber, setzt der Unternehmer die Lebensversicherung als Besicherung für ein Darlehen ein, kann das plötzlich alles ganz anders sein.
So geschehen einem Unternehmer,
der eine Darlehen aufgenommen
hat und dieses Darlehen mit der bestehenden Lebensversicherung gesichert hat. Das Darlehen wurde auf das Privatkonto des Unternehmers überwiesen. Tag X war Eingang Darlehen auf dem Privatkonto. Tag Y war Eingang auf dem Firmenkonto. Der Unternehmer leitete das Geld an die GmbH weiter, da die GmbH in Schwierigkeiten steckte. Der Umweg über das Privatkonto und die Überweisung, nach mehr als 30 Tagen auf das Geschäftskonto, wurde dem Unternehmer zum Verhängnis.
Der Bundesfinanzhof sah das so.
Der Unternehmer muss die Auszahlung seiner Lebensversicherung versteuern. (VIII S 23 / 06) Eine Lebensversicherung, die als Sicherheit eingesetzt wird, verliert laut Gesetz die Steuerfreiheit, wenn damit ein Kredit gesichert wird. Bedeutet, das mit dem Kredit eine Forderung gekauft wurde / wird, nämlich die Sicherheit durch die Lebensversicherung. Eine Anlage auf dem Girokonto gelte als steuerliche Forderung gegenüber der Bank.
Das das Konto mit nur 0,5 Prozent verzinst
wurde und damit keine Gewinnerzielungsabsicht / Einkunftserzielungsabsicht vorlag, sei egal.
In der Regel ist das Finanzamt kulant, so sind 30 Tage zum deponieren oder parken des Kredits noch im Rahmen des möglichen. Hier war die Frist von 30 Tagen aber überschritten worden.
Fazit: 30 Tage als Schallmauer zum Parken, wenn der Kredit mit einer Lebensversicherung (Abschluss vor dem 31.12.2005) gesichert ist. So sieht es das Finanzamt.
Im Zweifelsfall fragen sie mal Ihren Steuerberater
oder ihren unabhängigen Versicherungsmakler und Finanzdienstleister.
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler steht ihnen zu allen Versicherungsfragen als Ansprechpartner zur Verfügung. Versicherungsmakler sind neutral, unabhängig und ausschließlich dem Mandanten verpflichtet.
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