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vor Bürgschaften können

wir als unabhängiger Versicherungsmakler nur warnen. Vielen Menschen ist gar nicht bewusst was eine Bürgschaft in der letzten Konsequenz bedeutet. Wird eine Bürgschaft blanko eingegangen, so kann Sie das den Rest Ihres Lebens finanziell ruinieren. Vor der Unterschrift für eine Bürgschaft sollte generell mal ausgelotet werden ob alle anderen Möglichkeiten einer Besicherung für den Kredit und den Kreditnehmer ausgeschöpft sind.

Für Banken ist es oft der einfachste Weg,

den zu gewährenden Kredit durch eine Bürgschaft abzusichern. Die Bank hat dann, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist, einen sofortigen Zugriff auf den Bürgen. Vereinfacht ausgedrückt, der Bank ist es egal wer den Kredit zurück zahlt. Die Bank fordert den Kredit dann vom Bürgen zurück. Eine Bürgschaft, ohne zeitliche Begrenzung und ohne Limit kann den Bürgen seine eigene Existenz kosten. Die Höhe des Betrags, für die gebürgt werden soll, muss zwingend begrenzt sein.

Ebenso muss der Zeitraum der Bürgschaft begrenzt werden. Ist beides, also die Kredithöhe und der Bürgschaftszeitraum unbegrenzt, haften Sie für den Rest Ihres Lebens mit Ihrem gesamten Vermögen für diesen Kredit. So kann nur eindringlich davor gewarnt werden, unüberlegt eine Bürgschaft aus " Gefälligkeit " zu unterschreiben. Gerade bei Familien - GmbHs ist die Tragik dann " vollkommen ".

Geht die GmbH in die Insolvenz

ist auch die Privat - Insolvenz durch den bürgenden ( Ehe ) Partner vorprogrammiert.

Im Klartext, sie sind dann zweimal pleite.

Eine Möglichkeit Liquidität zu schaffen ist die Fördermittelrecherche.

Fördermitteltöpfe gibt es ca. 1.800, von den Kommunalen Förderungsprogrammen bis hin zu EU - Förderungsprogrammen. Warum diese Förderungsprogramme von den klein und mittelständischen Betrieben so wenig bis gar nicht genutzt werden ist unerklärlich. Unkenntnis, die Scheu vor dem " Papierkram ", Desinteresse, wir haben keine Ahnung warum diese Fördermittel so wenig bis gar nicht genutzt werden. In den Großunternehmen ist die Fördermittelrecherche Tagesgeschäft. Diese Unternehmen wissen wo die Fördermitteltöpfe hängen und wie man drankommt.

Fakt ist, Ihre Bank erzählt es Ihnen nicht.

Die Bank will lieber die hauseigene Kreditvergabe und den Bürgen.

Das ist nämlich der einfachste Weg. Für den klein und mittelständischen Unternehmer auch. Braucht sich der Unternehmer doch dann " nur " mit seiner Bank auseinander setzen. Das kann aber auch bedeuten, dass zinsgünstige Förderungsprogramme verschenkt werden.

Fazit: bevor sie Kredite durch Bürgschaften absichern,

die dem Bürgenden möglicherweise " Kopf und Kragen " kosten, fragen sie doch mal nach Fördermittel nach.

DAS Netzwerk Dübbert und Partner

unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzdienstleister hilft Ihnen und Ihrem Unternehmen durch den Fördermittel - Dschungel. Fragen sie uns als Ihren unabhängigen Versicherungsmakler und Finanzdienstleister.  Autor: DeD

Die Möglichkeiten zur Begrenzung einer Bürgschaft, im einzeln, lesen sie auf der nächsten Seite ...

Wie gesagt, es gibt viele Möglichkeiten, viel Geld zu verlieren.

Eine davon ist eine leichtfertige Bürgschaft. Zahlreiche Gesellschafter von Familienunternehmen haben solche bösen Erfahrungen bereits hinter sich. Denn die Gesellschafter - Geschäftsführer von Familien - GmbHs erleben immer häufiger, dass ihrer Bank eine persönliche Bürgschaft des Geschäftsführers allein für einen Kredit an das Unternehmen nicht mehr ausreicht. Zusätzlich versuchen sie auch nahe Verwandte oder den Ehepartner als Bürge mit ins Boot zu ziehen. Wenn es ums Überleben des Familienunternehmens geht, willigen viele Gesellschafter schließlich zähneknirschend in eine Bürgschaft ein. Damit begeben sie sich aber bisweilen auf einen sehr gefährlichen Weg.

Ich möchte Sie heute nachdrücklich davor warnen allzu leichtfertig

umfassende Bürgschaftsverpflichtungen einzugehen, in die Sie als Gesellschafter eines Familienunternehmens schnell von Banken gedrängt werden könnten. Das gilt insbesondere für den Gesellschafter - Geschäftsführer. Mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft tragen Sie das Risiko, jederzeit und uneingeschränkt für Forderungen gegen Ihre Familien-GmbH einstehen zu müssen. Die Bank schränkt mit der Bürgschaft geschickt ihr eigenes Risiko ein, weil sie die Haftungsbeschränkung der GmbH auf diesem Nebenweg umgeht. Wenn Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer Pech haben, könnte Sie die Bank sogar für den vollen Kreditbetrag in Anspruch nehmen, ohne dass zuvor die Zahlungsunfähigkeit der GmbH festgestellt wurde.

Grundregel bei Bürgschaften sollte es daher sein:

Versuchen Sie immer, die Bürgschaft in einer Form zu beschränken. Folgende Möglichkeiten haben Sie als Alternativen:

Ausfallbürgschaft:

Besser als eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Ausfallbürgschaft. Daraus kann die Bank Sie nicht jederzeit in Anspruch nehmen. Beim Ausbleiben von Zahlungen muss sie Forderungen gegen die Familien - GmbH zunächst auf dem Weg der Zwangsvollstreckung eintreiben. Erst wenn das erfolglos bleibt, sind Sie persönlich zur Zahlung verpflichtet.

Höchstbetragsbürgschaft:

In diesem Fall wird die Bürgschaft zumindest betragsmäßig beschränkt; z.B. auf den Blankokreditanteil. Das heißt: Üblicherweise deckt der Wert der Sicherheiten, die Ihre Bank für ein Darlehen aufbietet, nicht ganz den Darlehensbetrag ab. Beispiel: Das Kredit-Engagement der Bank beläuft sich auf 300.000.Die von der Familien-GmbH gestellten Sicherheiten sind mit 250.00 bewertet. Es verbleibt ein Blankokreditanteil von 50.000 .

Teilbürgschaft:

Wenn Sie nicht der einzige Bürge sind, sondern z.B. auch andere Familienmitglieder Bürgschaften zur Besicherung eines Darlehens für das Familienunternehmen übernehmen, sollten Sie das Risiko teilen. Jeder Bürge haftet dann nur für seinen vertraglich festgelegten Teilbetrag. Aber Achtung bei einer so genannten Mitbürgschaft ! Alle bleiben dadurch weiterhin in voller Höhe Bürge für Forderungen gegen Ihre Familien-GmbH. Die Bank kann sich dann nämlich aussuchen, von welchem Bürgen sie das Geld verlangt.

Zeitbürgschaft:

Für jede Bürgschaft sollten Sie möglichst eine zeitliche Befristung aushandeln. Am besten ist es, wenn Sie die Bürgschaft auf die Kreditlaufzeit befristen. Bei Betriebsmittelkrediten beträgt die Laufzeit in der Regel ein Jahr. Die Bank ist dann gezwungen, vor Fristablauf neu mit Ihnen zu verhandeln. Haben sich inzwischen Veränderungen ergeben ( z.B. zusätzliche Sicherheiten ), haben Sie so gute Chancen, Ihre Bürgschaftsverpflichtungen zu verringern.

Und noch etwas, auf das Sie nach Ansicht

des Magazins bei Krediten für die Familien-GmbH achten sollten: Kreditinstitute lassen sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Pfandrecht einräumen (Nr. 21 Bank - AGB). Folge: Ihre privaten Vermögenswerte, die Sie beim Kreditinstitut unterhalten, können ebenfalls als Sicherheiten für den Kredit Ihrer Familien-GmbH herangezogen werden. Sie haften also doppelt. Diese zusätzliche Haftung sollten Sie im Bürgschaftsvertrag ausdrücklich ausschließen. Empfehlung des Magazins: Legen Sie noch besser Ihre private Spareinlagen bei einer anderen Bank an.


"Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, www.vnr.de"  

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