07. September 2007
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Versicherungen -
Vorsorge
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so entschied das Landgericht Hamburg
Aktenzeichen LG Hamburg, 332 O 409 / 05. Kündigt der Arbeitnehmer seine betriebliche Altersvorsorge, hier war es eine Direktversicherung / Barlohnumwandlung, so hat er keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswerts, der Überschussbeteiligung und des Bonus.
Das LG (Landgericht) Hamburg
hat damit entschieden, dass der Versicherte damit warten muss, bis die offizielle Rente eintritt. Sehen sie von einer Kündigung Ihrer Direktversicherung also ab. Sie müssen in jedem Fall warten bis sie in Rente gehen um an das Geld zu kommen.
Wird es finanziell mal eng, so ist es besser
und sinnvoller für eine bestimmte Zeit die betriebliche Altersvorsorge ruhen zu lassen. Sie haben immer die Möglichkeit, die Beiträge für einige Zeit auszusetzen. Ist der finanzielle Engpass vorbei, können Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge wieder weitermachen. Der einfachste Weg ist, sie sagen dem Versicherungsmakler und der Lohnbuchhaltung in Ihrem Betrieb Bescheid. Der Versicherungsmakler, der die betriebliche Altersvorsorge bei Ihrem Arbeitgeber, also in ihrer Firma eingerichtet hat, veranlasst dann alles weitere.
Die Begründung der Wartezeit ist recht einfach
BAV bedeutet betriebliche Altersvorsorge und die Betonung liegt auf Altersvorsorge. Die Form der Direktversicherung wird vom Staat gefördert. Sie können bis zu 4 Prozent, der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, aus Ihrem Bruttogehalt in eine Direktversicherung umwandeln. Für diesen Betrag fallen keine Steuer und keine Sozialversicherungsbeiträge an. Für 2007 sind das maximal 210 Euro pro Monat.
Die Direktversicherung, also die betriebliche Altersvorsorge ist eines der wichtigsten Vorsorgebestandteile für die Altersvorsorge. Auf die betriebliche Altersvorsorge sollte kein Arbeitnehmer verzichten. Das beste Argument dafür ist, dass die BAV nicht vom Arbeitsamt aufgelöst werden kann, also Hartz IV sicher ist.
Fragen zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge
haben fragen sie den unabhängigen Versicherungsmakler. Wollen Sie als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge einrichten, so fragen sie uns. Wir, unabhängige Versicherungsmakler und Finanzdienstleister sind der richtige Ansprechpartner für allen fünf Durchführungswege und die Arbeitszeitkontenmodelle.
Arbeitnehmer hat seit 2002 einen Rechtsanspruch
auf die betriebliche Altersvorsorge. Der Rechtsanspruch ist Verfassungskonform. Das bedeutet für die Arbeitgeber, will der Arbeitnehmer eine Direktversicherung, muss der Arbeitgeber die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge einräumen.
Der Versicherungsmakler bespricht mit dem Arbeitgeber den Durchführungsweg und die Produktgeber.
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