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Das Entgegenkommen der Privaten Krankenversicherer

für derzeit Nichtversicherte findet bei Gesundheitsministerin Ulla Schmidt nur wenig Anklang. Das wiederum stößt bei den Versicherern auf Unverständnis.

Der Streit zwischen der Bundesregierung

und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV Verband) über die Übernahme von laufenden Behandlungskosten bei der Rückkehr bisher nicht versicherter Personen in die PKV droht zu eskalieren.

Die im PKV-Verband organisierten Unternehmen hatten angeboten, bisher Nichtversicherten, die sich bis Ende dieses Jahres im modifizierten Standardtarif versichern, nach Ablauf der jeweiligen Wartezeiten auch die Kosten laufender Behandlungen zu übernehmen.

Diese Befristung auf den 31. Dezember hält die Ministerin nicht für rechtens. Der Bundesfinanzminister und ich sind uns einig, dass die Rechtslage es nicht hergibt, dass die PKV Vorerkrankungen von der Behandlung ausschließt.

PKV hält Kritik für überzogen

PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach sagte der Financial Times Deutschland, er habe kein Verständnis für diese Kritik. Wir sind nicht restriktiv, sondern wir kommen den Nichtversicherten entgegen.

Zudem heiße es explizit in der Begründung zur Gesundheitsreform, es solle verhindert werden, dass sich Menschen erst dann versichern, wenn sie erkrankt sind und damit die Versichertengemeinschaft übermäßig belasten, erläuterte Leienbach.

So will die PKV die bereits Versicherten davor schützen, von Menschen ausgenommen zu werden, die das Gesetz zu Lasten der Versicherten - Gemeinschaft ausnutzen wollen.

Schmidt will über die BaFin die Befristung kippen

Schmidt sagte Reuters zufolge, man werde über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs - Aufsicht (BaFin) die Branche dazu zwingen, bisher Nichtversicherten bei einer Rückkehr in die PKV auch im kommenden Jahr den vollen Leistungsumfang zu garantieren.

Die Drohung nahm Leienbach gelassen auf. Die BaFin kann nicht auf die Einhaltung von Gesetzesvorschriften hinwirken, die es gar nicht gibt, sagte er der Finanzzeitung. (verpd)

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