12. September 2007
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Versicherungen -
Vorsorge
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Für alle Mitarbeiter, die erst nach dem 31.12.2006
die Altersteilzeit vereinbart haben, oder dies beabsichtigen, gelten bereits die neuen Altersgrenzen. Da die Anhebung des Renteneintrittsalters stufenweise erfolgt, ist das Alter, in dem ein Mitarbeiter in Rente gehen kann, von Fall zu Fall verschieden.
Diese Tabelle gibt einen kurzen Überblick:
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Jahrgang |
Renteneintrittsalter |
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1948 |
65 Jahre und 2 Monate |
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1949 |
65 Jahre und 3 Monate |
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1950 |
65 Jahre und 4 Monate |
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1951 |
65 Jahre und 5 Monate |
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1952 |
65 Jahre und 6 Monate |
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1953 |
65 Jahre und 7 Monate |
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1954 |
65 Jahre und 8 Monate |
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1955 |
65 Jahre und 9 Monate |
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1956 |
65 Jahre und 10 Monate |
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1957 |
65 Jahre und 11 Monate |
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1958 |
66 Jahre und 0 Monate |
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1959 |
66 Jahre und 2 Monate |
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1960 |
66 Jahre und 4 Monate |
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1961 |
66 Jahre und 6 Monate |
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1962 |
66 Jahre und 8 Monate |
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1963 |
66 Jahre und 10 Monate |
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1964 |
67 Jahre und 0 Monate |
Tipp: Vor der Unterzeichung einer Altersteilzeitvereinbarung
kann ein Arbeitnehmer seinen eigenen Rentenverlauf anfordern, und zwar indem er sich an den Deutschen Rentenversicherungsbund wendet.
" Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, www.vnr.de "
Noch ein Tipp zur Rente:
Einmalzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht gerade lohnend. Um eine monatliche Rente von 50 Euro zu erhalten müssen 12.000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung ein bezahlt werden. Hier muss gesagt werden, wer das Geld hat, kann es anderweitig vernünftiger und gewinnbringender anlegen. Auch wenn das manch Rentenberater der gesetzlichen Rentenversicherung anders sieht.
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