15. September 2007
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Versicherungen -
Finanzen
Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen
ursprünglich, seit 2007, galt die Pendlerpauschale erst ab dem 21ten Kilometer. Die Refaratsleiter von Bund und Ländern haben so auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (Urteil von 23.08.2007) reagiert.
Die Finananzrichter hatten Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit
der seit Beginn des Jahres geltenden Pendlerpauschale.
Die Bundesregierung hatte beschlossen, Arbeitnehmern, die weiter als 20 Kilometer zur Arbeit fahren müssen, erst ab dem 21 Kilometer die Kilometer anzurechnen. Das diese Regelung den Dauerunmut der Wähler hervorgerufen hat ist nachvollziehbar. Fordert doch die gleiche Regierung Flexibilität, und Beweglichkeit der Arbeitnehmer. Bei allem stand der Sparzwang zur Konsolidierung des Bundeshaushalts im Vordergrund.
So manchem Berufspendler, der jeden Tag zur Arbeit fahren muss,
hat die Streichung der ersten 20 Kilometer, bei den hohen Spritpreisen, ein beträchtliches Loch in die Haushaltskasse gerissen. In den Landgemeinden, mit schlechtem öffentlichem Verkehrsnetz, ist der Arbeitnehmer auf das Auto angewiesen.
So hat das Niedersächsische Finanzgericht diese Neuregelung mal schlichtweg als Verfassungswidrig erklärt. Andere Bundesländer und Finanzgerichte sind der Überzeugung, dass diese Gesetzgebung auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird.
Bei allem Hickhack, lassen sie den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen.
Wir als Versicherungsmakler raten zum Eintragen des Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte. Allerdings muss man wissen, das die Lohnsteuerbescheide als vorläufig gelten ! Das gilt so lange, bis das Bundesverfassungsgericht über diese Sache entschieden hat. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird, trotz der Dringlichkeit der Rechtslage, nicht vor 2008 gerechnet. Steuerpflichtige sollten also ihren Kilometer - Freibetrag ab dem ersten Kilometer auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Gleichzeitig sollten sie Einspruch einlegen und einen Antrag
auf Aussetzung des Vollzugs der Neuregelung zu Pendlerpauschale stellen, bzw. schriftlich niederlegen. (Formlos, unter Angabe der Steuernummer reicht).
Wichtig zu wissen, die Pendlerpauschale kann zu Gunsten des
Gesetzgebers entschieden werden. Würde das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber folgen und die Kilometerpauschale ab dem 21 Kilometer für rechtens erklären, so würde den Steuerpflichtigen eine Steuernachzahlung treffen.
Aus dem Ministerium hieß es lapidar und sinngemäß,
eine Regierung kann sich nicht nach Meinungsumfragen richten. Das das in der breiten Bevölkerung auf Unmut und wenig Begeisterung stößt war von vornherein klar. Die Haushalts - Konsolidierung steht im Vordergrund". Mit diesem Wort "Haushaltskonsolidierung" wird zwischenzeitlich jedes und alles an finanziellen Einsparungen und Zumutbarkeiten auf seitens des Bundes begründet. Aber, der vielgepriesene Wirtschaftsaufschwung kommt kaum bei der bereiten Bevölkerung an. Die nächsten Wahlen stehen auch an.
Bleibt abzuwarten wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet.
Die Regierung sollte allerdings bedenken, dass die Entscheidung auch gegen den Gesetzgeber ausfallen könnte. Denn nicht wenige der ca. 8 Millionen Berufspendler können diese finanziellen Mehrbelastungen kaum Schultern. Ob zum Schluss die Arbeitslosengeldzahlungen billiger kommen, sollte von den politischen Dienstwagen Fahren überdacht werden. siehe auch, das gestörte Verhältnis von der Bevölkerung zum Staat
Quelle: Versicherungsjournal
Dübbert und Partner unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzdienstleister
Anmerkung von ihrem Versicherungsmakler, Kontaktformular
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