24. September 2007
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Versicherungen -
Sachversicherung
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Arbeiten als Risiko
Die Rechtsschutzversicherung galt lange als ein Nice - to - have - Produkt. Doch in wirtschaftlich rauen Zeiten und spätestens seit der Verteuerung der Rechtsanwaltsgebühren zum 1. Juli 2004 wird es immer wichtiger, um nicht nur Recht zu haben, sondern dieses auch durchsetzen zu können
Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht
sind wegen ihrer meist hohen Streitwerte teuer. Bei den Rechtsschutzversicherern wird daher auch keine Leistung so stark nachgefragt wie der Arbeitsrechtsschutz.
Die Freude über die erste Festanstellung währte nicht lange:
Als die sich die Auftragslage verschlechtert wird Jochen M. fristlos gekündigt. Ein von ihm beauftragter Rechtsanwalt versucht zunächst, die Kündigung außergerichtlich abzuwehren.
Als dies erfolglos ist, erhebt der Anwalt eine Kündigungsschutzklage
vor dem Arbeitsgericht. Als Streitwert werden 6.750 Euro festgesetzt. Die Klage wird jedoch vom Arbeitsgericht abgewiesen. Einziger Trost: Die Gerichtskosten (362,40 Euro) und die Rechtsanwaltsgebühren (1.393,45 Euro) trägt der Rechtsschutzversicherer von Jochen M.
Bei Kündigung-Klagen setzen die Gerichte
normalerweise das Dreifache des Monatsbruttogehaltes an und berücksichtigen auch sonstige Leistungen wie Dienstwagen, Abfindungen etc. Dazu kommt, dass in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht jeder Prozessgegner die Kosten seines Anwaltes selber trägt unabhängig davon, wem letztlich das Recht zugesprochen wird.
Hohes Potenzial bergen Sozialpläne
Die gängigsten Rechtsstreitigkeiten treten in Zusammenhang mit Kündigungen, Zeugnissen, Abmahnungen, aber auch der Regelungen von Versorgungsansprüchen aus Betriebsrenten, so ein langjähriger Schadenexperte.
Besonders heikel ist die Umsetzung von Sozialplänen.
Soll die Belegschaft verkleinert werden, läuft dies im Regelfall in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und über sogenannte Sozialauswahlkriterien.
Jeder Kündigung muss aber eine Prüfung
des Einzelfalles vorausgehen. Fehler bei der Vergabe der Sozialpunkte ist da Tür und Tor geöffnet. Kein Wunder, dass die Arbeitsgerichte oft zusätzlich angerufen werden, so der Fachmann weiter.
Schutz im Paket
Obgleich der Arbeitsrechtsschutz so bedeutend ist, allein versichern kann man ihn als Arbeitnehmer nicht *. Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten sogenannte Modul-Lösungen, bei denen Bausteine vom Arbeitsrecht über Steuer - und Strafrecht bis hin zu Wohnungsrecht kombiniert werden können.
Je mehr Bausteine bzw. Familienmitglieder hinzu kommen,
desto teurer wird es. Reduzieren lassen sich die Kosten durch Selbstbehalte. Wer eine Grundabsicherung will und weiß, dass er sich nicht wegen Kleinigkeiten streitet, sollte Selbstbehalte akzeptieren und dafür lieber den Versicherungsschutz auf möglichst viele Leistungsart ausdehnen.
Die Deckungssumme sollte zumindest ein sechsstelliger Euro-Betrag sein.
In manchen Schadenfällen kommen nämlich schnell mehrere Leistungsart zusammen. Wer gern und weit reist, muss zudem darauf achten, dass sich der Schutz nicht alleine auf Europa beschränkt.
Ist der Schadenfall eingetreten und der Termin beim Anwalt fällig,
sollte diesem eine Vollmacht mit dem Zusatz vorbehaltlich der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung erteilt werden. Nur so geht man auf Nummer sicher, dass keine Kosten entstehen, welche die Versicherung nicht übernimmt. (verpd)
Anmerkung Dübbert und Partner
unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzdienstleister
kaum eine Rechtsstreit kann so an den Geldbeutel gehen wie eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht mit dem Arbeitgeber. Wir als unabhängige Versicherungsmakler decken den Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer auch als * Einzelrisiko ein.
Unserer Meinung nach sollte aber der Verkehrsrechtsschutz
immer mit eingebunden werden. Streitigkeiten hier raus können richtig teuer werden. Die wenigsten KFZ Unfälle laufen ohne Rechtsanwälte ab. Selbstbeteiligungen können eine sinnvolle Maßnahme sein um die Versicherungsprämien in Grenzen zu halten. Hier muss im Einzelnen auf die Wünsche und Belange des Mandanten eingegangen werden. Ihr unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzdienstleister berät Sie gerne zu allen Bereichen der Versicherung, Finanzdienstleistung. Wir nehmen uns Zeit für das persönliche Gespräch mit Ihnen, beraten Sie ohne Zeitdruck und werden immer Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigen.
für Arbeitnehmer in gehobenen Führungspositionen
reicht der normale Arbeitnehmer - Rechtsschutz nicht, bzw. hilft nicht ausreichend weiter. Dieser Personenkreis benötigt einen Anstellungsvertrags - Rechtsschutz. Fragen Sie uns als Ihren Versicherungsmakler wir verhelfen Ihnen auf die sichere Seite. Recht haben ist das Eine, Recht bekommen das Andere.
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