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Gefährliche Übergangszeit

Während der beruflichen Erstausbildung sind Kinder über die private Haftpflichtversicherung der Eltern im Rahmen der Familiendeckung mitversichert. Doch was passiert nach bestandener Abschlussprüfung?

Der Haftpflichtschutz durch die Familie endet mit Abschluss

der ersten Ausbildung. Dann brauchen Berufsstarter eine eigene Police, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

Endet das Ausbildungsverhältnis, endet auch der bequeme Familienschutz in der Haftpflichtversicherung. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Kinder um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern, sonst sind sie nicht mehr versichert. Aus Unkenntnis begeben sich viele junge Leute in diese gefährliche Situation.

Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet jeder,

der einem anderen einen Schaden zufügt, in unbegrenzter Höhe mit seinem Vermögen und Einkommen. Das kann schon schmerzlich sein, wenn ein Sachschaden eintritt. Kommen bei einem Fahrrad- oder Skaterunfall gar Personen zu Schaden, sind die finanziellen Auswirkungen meist katastrophal.

Deshalb sollte eine möglichst hohe Versicherungssumme gewählt werden, die je nach Anbieter ab drei Millionen Euro aufwärts beträgt.

Lücken zwischen Ausbildung und erstem Job überbrücken

Gefährliche Lücken können auch in sogenannten Überbrückungzeiten entstehen. Zum Beispiel dann, wenn die Ausbildung endet und das Kind erst später bei einem anderen Arbeitgeber mit einer Arbeit anfängt, für einige Zeit ins Ausland geht, erst im nächsten Semester zu studieren beginnt oder sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldet.

Hier sollten Eltern auf alle Fälle Kontakt mit ihrem Versicherungsmakler aufnehmen und abklären, was zu tun ist, damit lückenloser Versicherungsschutz für den Ernstfall besteht.

Speziell für junge Leute und Singles gibt es häufig Spezialangebote mit günstigen Einstiegsprämien. (verpd)

Anmerkung Dübbert und Partner

Ihr unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzdienstleister. Wir als Versicherungsmakler betreuen unserer Kunden ständig und somit können wir auch darauf hinweisen, ab wann die Kinder eine eigenständige Haftpflichtversicherung benötigen. Da aber so mancher Versicherungsvertreter nicht mehr auftaucht, bleiben die Eltern oft im Unklaren darüber, dass Ihr Kind, Ihre Kinder nicht mehr im " Familienverbund " versichert sind.

Bedeutet, muss das Kind für den Schaden haften

und ist nicht mehr in der Haftpflicht der Eltern mitversichert, haftet das Kind mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen, lebenslang. Tun Sie sich das nicht an. Eine Privathaftpflicht - Versicherung gibt es wirklich für ein paar Euro im Jahr. Jeder kann ungewollt einem Anderen einen Schaden zufügen. Ihr unabhängiger Versicherungsmakler macht Ihnen ein vernünftiges Angebot und Sie als Eltern sind auf der sicheren Seite. Fragen sie uns.

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