29. September 2007
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Versicherungen -
Finanzen
Neues Erbschaftssteuergesetz, Schenkungssteuergesetz
Zum 01.01.2008 ist ein neues Gesetz zur Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer im Kommen.
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler rät, handeln sie noch 2007 wenn sie was zu verschenken haben aber Schenken Sie es nicht dem Finanzamt.
Das Bundesverfassungsgericht
hat die unterschiedliche Behandlung von Barvermögen, Betriebsvermögen und Immobilien bemängelt. (07.11.2006, Akz.: I bvL 10/02 ) Eins ist schon mal sicher, das neue Gesetz wird den Betroffenen Steuererhöhungen bringen. Das Bewertungsrecht wird reformiert. Diese Reform wird sich im Fall der Schenkung oder des Vererbens massiv auf die Steuer des Beschenkten oder des Erbenden auswirken.
Handeln beim Vererben und Verschenken
Eine noch laufende Lebensversicherung kann man schnell noch Verschenken und so Steuern sparen.
Alte Policen und der Zwei Drittel Wert
oder im Amts deutsch, die Zwei Drittel Methode, sind bei alten Policen, die eine lange Laufzeit schon hinter sich haben der absolute Tipp. Geht die Reform der neuen Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer so wie angedacht durch, dann wird nach dem Rückkaufswert besteuert. Der feine Unterschied im Beispiel.
Beispiel: Besteuerung Zwei Drittel Methode
75.000 Euro eingezahlt, 50.000 Euro Steuerpflicht nach dem Zwei Drittel Wert, Freibetrag 51.200 Euro, zu versteuern NULL. Schenkungssteuer NULL.
Beispiel: Besteuerung Rückkaufswert
Rückkaufswert 160.000 Euro, Freibetrag 51.200 Euro, zu versteuern 108.800 Euro, Schenkungssteuer 11 Prozent ist gleich 11.968 Euro.
Vorteil Zwei Drittel Methode
11.968 Euro gespart.
Tragen Sie sich mit dem Gedanken eine Kapitalversicherung
zu verschenken oder zu vererben, so sollten sie noch 2007 handeln. Das die Gesetzesänderung kommt ist so gut wie sicher. Ihr Versicherungsmakler kann ihnen den aktuellen Rückkaufwert beschaffen. Fragen Sie uns . Die ausgewiesenen Hochrechnungen, welche sie mit der Police erhalten haben sind angenommene Werte, die so nicht verbindlich sind und nicht stimmen müssen. Ihr Versicherungsmakler erledigt das für sie. Die Überlegung das Geld dem Fiskus zu geben, sollte das Handeln 2007 noch zwingend machen. siehe auch Immobilien
Autor: Doris Dübbert
Dübbert und Partner DAS Netzwerk
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