01. Oktober 2007
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Versicherungen -
Krankenversicherung
Verhaltenes Interesse an Rückkehr in Krankenversicherung
Der allgemeinen Versicherungspflicht kommen nur wenige derzeit Nicht-Versicherte nach. Doch wer zu lange wartet, muss mit Mehrkosten oder auch Leistungseinschränkungen rechnen.
Im Rahmen der Gesundheitsreform hat die Bundesregierung
schrittweise eine allgemeine Krankenversicherungs-Pflicht für die geschätzt 400.000 Nicht-Versicherten eingeführt. Doch deren Rückkehr verläuft nur schleppend.
Krankenversicherungspflicht für alle
Wer in der gesetzlich Krankenversicherung (GKV) war und keine Absicherung im Krankheitsfall hat, muss sich seit dem 1. April 2007 wieder versichern. Diese Nicht-Versicherten müssen von derjenigen Kasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat, (wieder) aufgenommen werden.
Personen die zuvor bei einer PKV versichert waren oder auf Grund ihrer ausgeübten Tätigkeit, beispielsweise als Selbstständige, sich privat versichern könnten, können sich seit dem 1. Juli 2007 in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern.
Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Nicht-Versicherten, auch wenn sie der PKV zuzuordnen sind, die Pflicht, sich zu versichern. § 192 SGB V (Sozialgesetzbuch)
Kaum GKV Rückkehrer
Nach Angaben der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben bis zum 1. August lediglich 42.914 Bürger diese Möglichkeit zur Rückkehr genutzt.
Deshalb rufen die Spitzenverbände bisher nicht krankenversicherte Menschen dazu auf, sich zügig bei den Krankenkassen zu melden.
Noch weniger Interesse bei ehemals Privatversicherten
Unversicherte Personen, die zuvor nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zugehört haben, können seit dem 1. Juli 2007 eine Aufnahme in den sogenannten modifizierten Standardtarif bei einem privaten Krankenversicherer beantragen.
Doch auch bei den Privaten haben bis Ende August nur 2.400 Personen einen Vertrag unterschrieben oder eine Aufnahme beantragt, teilt der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. mit. Dabei verlieren Unversicherte wichtige Vorteile, wenn sie sich nicht bis zum Jahresende um Krankenversicherungs-Schutz bemühen:
Denn wer die Aufnahme in den modifizierten Standardtarif erst ab 2008 beantragt, kann nur Kostenersatz für die nach Ablauf der Wartezeiten neu aufgetretenen Erkrankungen beanspruchen. Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung nach dem Jahreswechsel risikogerechter und damit teurer werden.
Ohne Versicherung kann es teuer werden
Keiner wird behördlich gezwungen, sich zu versichern.
Wer sich allerdings seit dem Eintritt der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung noch nicht versichert hat, und später eine Krankenbehandlung braucht, schuldet der betreffenden Krankenkasse die zwischenzeitlich nicht bezahlten Beiträge rückwirkend zum 1. April 2007.
Die Leistungen können bis zur Bezahlung der Beitragsschulden gekürzt und auf eine Notfallversorgung reduziert werden.
Bei der Privaten Krankenversicherung besteht erst Versicherungsschutz, wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde. Darüber hinaus müssen bei einem verspäteten Beitritt Prämienzuschläge gezahlt werden. (verpd)
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