06. Oktober 2007
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Versicherungen -
Finanzen
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Anmerkung: Dübbert und Partner unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzdienstleister arbeitet mit dem Partner zusammen, der Ihre Forderungen mit den richtigen Anwälten einfordert. Keine Inkassobüros, keine Abmahnvereine, sondern sachkundige Rechtsanwälte die sich in der Materie auskennen. Fragen Sie uns, wir helfen Ihren berechtigten Forderungen auf die Beine. Autor D.D.
Kalkulieren Sie mit dem neuen Verzugszins
Denken Sie daran, den Verzugszins bei ausstehenden Forderungen in voller Höhe geltend zu machen. Der Basiszinssatz und in Folge dessen auch die gesetzlichen Verzugszinsen befinden sich in ungewohnter Höhe. Die Bezugsgröße um den gesetzlichen Zinssatz zu berechnen ist der sogenannte Basiszinssatz. Bei Verbrauchern als Schuldnern liegt der gesetzliche Verzugszins 5% über dem betreffenden Basiszinssatz.
Bei Geschäftskunden beträgt der gesetzliche Satz für den Verzugszins
sogar 8% mehr als der Basiszinssatz. Seit dem 01. Juli 2007 hat sich der gesetzliche Verzugszins auf 8,19% bei Privatkunden und 11,19% bei Geschäftskunden erhöht.
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Veränderungen beim Verzugszinssatz |
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Zeitraum |
Verzugszins (in %) |
|
|
Privatkunden |
Geschäftskunden |
|
|
1.1. - 30.06. 2005 |
6,21 |
9,21 |
|
1.7. - 31.12. 2005 |
6,17 |
9,17 |
|
1.1. - 30.06. 2006 |
6,37 |
9,37 |
|
1.7. - 31.12. 2006 |
6,95 |
9,95 |
|
1.1. - 30.06. 2007 |
7,70 |
10,70 |
|
seit 1.7. 2007 |
8,19 |
11,19 |
"Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, www.vnr.de "
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