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Die neuen EU Vermittlerrichtlinien

das neue VVG, Haftung der Versicherungsvermittler, Beratungsprotokolle, verunsicherte Kunden und fragende Verbraucher. Bislang waren Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Versicherungsmaklerinnen, Ausschließlichkeitsvertreter, Strukturvertrieb, nebenberufliche Versicherungsverkäufer und sonstige Versicherungsverkäufer unter sich.

Mit gemischt haben noch die Banken

die Mitte der 90er Jahre den Kunden als Potential für Versicherungen entdeckt haben. Insgesamt kann gesagt werden, jeder der Vertriebe wollte ein Stück vom Kuchen Versicherungen haben. Die neuesten Stilblüten im Versicherungsverkauf sind Discounter, Kaffeeröster und Co. mit Versicherungen über die Ladenkasse.

Jetzt kommen die Rechtsanwälte

Das dürfte neben den neuen EU Vermittlerrichtlinien, dem neuen VVG, dem Qualifikationsnachweis und den Beratungsprotokollen ganz vernünftig sein. Wir als Versicherungsmakler begrüßen diese Verbindung von Versicherungsmaklern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten.

Zum einen, weil endlich die Versicherungsbranche der Ruf zu teil wird der ihr zusteht, zum anderen, dass der Verbraucher hoffentlich erkennt, dass Versicherungen mehr sind als Versicherungen "nebenbei" zu kaufen, sich anschließend darüber aufregen, dass sie irgendwelchen Strukis / Discountern in die Finger gefallen sind. Nirgends hat die Versicherungsbranche einen so schlechten Ruf wie in Deutschland.

Licht im Tunnel?

Ist sich der Verbraucher bewusst, dass der Versicherungsmakler, die Versicherungsmaklerin einen anderen Berufs-Ethos pflegen als "Versicherungsvertreter"? Wird die Honorarberatung für den Versicherungsmakler in Verbindung mit der Beratung des Rechtsanwalt, eine positive Symbiose bilden. Alle Drei: Verbraucher, Versicherungsmakler und der Rechtsanwalt können von einander partizipieren und ihren Kunden sach- und fachkundig beraten.

Der Kunde profitiert davon, weil fundamentierte Beratung durch den Versicherungsmakler, der Versicherungsmaklerin, rechtlich abgesichert durch den Rechtsanwalt, den Kunde immer im Mittelpunkt stellen wird. Ein weiterer positiver Effekt wäre, dass Nettotarife für den Kunden oftmals günstiger sind als die Provisions-Tarife.

Gemeinsam gut beraten

muss das zukünftige Ziel aller derer sein, die ihre anspruchsvollen Kunden halten und gut beraten wollen. Keine Frage, wir in der Versicherungsbranche müssen umdenken. Rechtsanwälte sind keine Konkurrenten, die plötzlich den Versicherungsmarkt entdeckt haben, sondern die sinnvolle Ergänzung zum Versicherungsmakler und unseren gegenseitigen und gemeinsamen Kunden.

Rechtsanwälte haben sicherlich nicht das Ansinnen

den Versicherungsmarkt für sich zu entdecken um den Versicherungsmaklern das Geschäft weg zu nehmen. Wir denken ein Rechtsanwalt will, wie der Versicherungsmakler auch, zufriedene Mandanten und gut versicherte Mandanten.

Hier könnten in Zukunft intakte Netzwerke entstehen, die unseren Mandanten Sicherheit geben.

Fazit:

Netzwerke zwischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, Versicherungsmaklern werden zukünftig neu geknüpft und erfolgreich sein, wenn alle zusammen den Mandanten im Blick haben. Sicherlich wird der "normale" Privatkunde nicht zusätzlich einen Rechtsanwalt ins Boot holen um seine Versicherungsangelegenheiten zu regeln. Hier wird der Versicherungsmakler nach wie vor als Ansprechpartner dienen.

Firmeninhaber und Geschäftsinhaber werden den Weg mit dem Rechtsberater aber sicherlich wählen. Darauf sollten Versicherungsmakler für die Zukunft vorbereitet sein.

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von unabhängigen Versicherungsmaklern und begrüßen diese gemeinsame Vorgehensweise.

Fragen zu Versicherungen, zu Kooperationen von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern beantworten wir gerne und sind offen für den neuen Markt der Versicherungsdienstleistung und der Versicherungsberatung.

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