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auf jeden Fall, würde es die Straffreiheit

beim Finanzamt gewähren. Seit dem 1.April 2007 (und das ist kein Aprilscherz) können Steuersünder nicht mehr mit Milde rechnen. Finanzbeamte haben mit dem Blick über die Grenzen durch Kontenabrufe, Konten abfragen und Kontenkontrollen ein mächtiges Instrument die Hand bekommen um Steuersünder zu finden.

Karlsruhe billigt die Blicke in die Konten

Der Fiskus prüft die Konten immer genauer. Das Finanzamt fragt Depots und Daten ab, ermittelt über die Landesgrenzen und schnüffelt in den Anlagen der Steuerzahler nach Schwarzgeld und steuerbegünstigten Anlagen. Dem Fiskus entgeht nichts mehr! Siehe auch: Achtung Betriebsprüfung

Die Datensammelwut der Finanzämter ist ungebrochen

Kinderkonten werden immer mehr und immer schärfer geprüft. So haben die Finanzverwaltungen ihre Finanzbeamten angewiesen die Kapitalübertragungen durch die Eltern auf die Kinder zu prüfen.

Kinder haben einen Freibetrag aus Kapitalanlagen bis 8.501 Euro pro Jahr. Gleichzeitig singt die Progression der Eltern auf das übrige Einkommen. Die Zinsen der Kinder und die Dividenden der Kinder auf das Kind angerechnet werden. Das Konto muss dem Kind zugeordnet sein und alle Zinsen und Dividenden müssen auch auf dieses Konto laufen. Mit anderen Worten, die Übertragung mit dem Guthaben muss endgültig und ohne Widerrufsklausel den Besitzer wechseln.

Handwerkliche Fehler

bei der Übertragung werden dann rückwirkend, mit kräftigen Nachzahlungen und Steuerzinsen, belegt. Schon der kleinste Fehler, der kleinste Mängel kann den Richter dazu bringen, zu Gunsten des Fiskus zu entscheiden. Besonders bei Übertragungen auf minderjährigen Kindern schauen die Beamten noch genauer als genau hin.

der kleinste Fehler

kann so das ganze Steuersparmodell nachträglich zu Nichte machen. Was sie als Eltern mal gar nicht tun sollten ist z.B., sich von den Zinsen oder Dividenden ihrer Kinder, ein Auto kaufen. Auch wenn das "nur" einen "kleinen" Teil der Zinsen oder Dividenden ausmacht, das vernichtet das komplette Steuersparmodell. Dagegen sind Anschaffungen für das Kind, so zum Beispiel die Einrichtung des Jugendzimmers, dass lang ersehnte Fahrrad, die Ski-Ausrüstung und neue neuen Ski, etc. unschädlich.

gläserne Anleger

der Fiskus und die Rechtssprechung ahnden die kleinsten Fehler, mit Nachsicht auf Kulanz ist hier nicht mehr zu rechnen. Das Netzwerk von Sozialversicherungsträgern, Finanzämtern, Steuerfahndern und der Rechtssprechung wird immer enger geknüpft. Steuersünder werden anders, als noch vor ein paar Jahren, wesentlich härter verfolgt und bestraft.

strittige Neuregelung

so sollen nach Ansinnen des Gesetzgebers, alle Steuersparmodelle ab 2008, dem Bundesamt für "Steuergestaltung" gemeldet werden. Das könnte bedeuten, dass solche "Steuersparmodelle sofort geprüft und notfalls auch sofort beendet werden können. Bislang konnten Jahre vergehen, bis so manch dubiose Anlageform aufgedeckt wurde. Bund, Länder und der Finanzminister arbeiten fleißig an dieser Kontrolle.

Hier sollen vor allen Dingen die Anbieter

solcher Steuersparmodelle aus gebremst werden. Diesen Anbietern soll eine Anzeigepflicht auferlegt werden. Bedeutet, der Anbieter soll mit einer Frist von 10 Tagen, zum nächsten Monat, das Produkt anzeigen. Versäumt er diese Frist oder zeigt er das Modell vorsätzlich nicht an, so soll dem Anbieter, eine Strafe von mindestens 500 Euro pro Tag auferlegt werden.

Banken sehen das als einen rechtsstaatlichen

Eingriff in die Steueraufsicht. Die Bürokratie wird damit aufgebläht und das Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Bank ist bedroht. Banker sehen die normale Steuerprüfung als völlig ausreichend an.

Rechtsunsicherheit so weit das Auge reicht

oder das Damoglesschwert schwebe im wahrsten Sinne des Wortes über alle Finanzprodukte, die nur im leisesten den Anklang an ein Steuersparmodell haben könnten. Staatsanwälte, Richter, Steuerfahnder und alle Rechtsorgane werden somit auf den Plan gerufen.

Guter Rat

von Ihrem unabhängigen Versicherungsmakler, überdenken und prüfen Sie Ihre Anlageformen und lassen Sie die Finger von dubiosen Anlageformen. Der Versicherungsmakler und der Banker, der sich seiner Verantwortung bewusst ist, wird Ihnen die Anlageform genau erklären und die Risiken aufzeigen. Prüfen Sie vor Abschluss wie seriös der Berater, ob Finanzdienstleister, Versicherungsmakler oder Banker ist. Schauen Sie lieber zweimal hin bevor Sie unterschreiben. Fragen Sie Ihren Steuerberater wenn Ihnen das Steuersparmodell fragwürdig vorkommt. Fragen zum Thema Anlagen? Kontaktformular

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