22. Oktober 2007
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Versicherung News
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Sozialversicherungswerte 2008 sind beschlossen
Ab 2008 gelten neue Berechnungs- und Bezugsgrößen bei den Sozialversicherungen. Sie werden jährlich entsprechend der bisherigen Einkommensentwicklung angepasst. Die Bundesregierung hat die Grenzwerte der Sozialversicherung für das kommende Jahr festgelegt. Die Beitragsbemessungs-Grenzen steigen leicht an, in der Rentenversicherung Ost fällt der Wert dagegen. Die Versicherungs-Pflichtgrenze in der Krankenversicherung wird um 450 Euro angehoben. Für die Anpassung maßgeblich war die Steigerung des Einkommens im Jahr 2006 um etwa ein Prozent. Danach ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr nur geringe Veränderungen.
Welcher Wert für was: |
Beitragsbemessungs-Grenze: |
|
Die Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung (Renten-, Kranken- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensobergrenze erhoben, der sogenannten Beitragsbemessungs-Grenze. Wer mehr verdient, zahlt also nur für den festgelegten Wert einen entsprechenden Sozialversicherungs-Beitrag. |
Versicherungspflicht-Grenze: |
|
Die Versicherungspflicht-Grenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind. Wer mehr verdient und diese Grenze jeweils drei Jahren nacheinander überschritten hat, kann sich freiwillig weiter in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder zu einer Privaten Krankenversicherung wechseln. |
Bezugsgröße: |
|
Die Bezugsgröße entspricht dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten des vorvergangenen Kalenderjahres. Sie spielt beispielsweise bei der Festlegung der Grenzwerte zur Familienversicherung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung oder bei der Hinzuverdienstgrenze von Rentnern eine Rolle. |
Anstieg im Westen, Rückgang im Osten
So steigt die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungs-Grenze (West)
von derzeit 5.250 Euro pro Monat im kommenden Jahr auf 5.300 Euro.
In den östlichen Bundesländern sinkt die Grenze von 4.550 Euro auf 4.500 Euro.
Zu der regional unterschiedlichen Entwicklung erläutert das Arbeits- und Sozialministerium:
Diese Größe wurde für 2007 auf Grundlage einer vergleichsweise hohen Lohnrate Ost
von plus 1,38 Prozent in 2005 fortgeschrieben.
Tatsächlich wurde dieser Wert jedoch im Jahr 2006 nicht erreicht
sondern habe nur plus 1,00 Prozent betragen, so das Ministerium weiter.
Daher erfolgt nach der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsmethodik für das 2008
eine entsprechende Korrektur.
Rechengrößen der Sozialversicherung 2008 |
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West |
Ost |
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Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
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|
Beitragsbemessungs-Grenze allgemeine Rentenversicherung |
5.300 |
63.600 |
4.500 |
54.000 |
|
Beitragsbemessungs-Grenze Knappschaft |
6.550 |
78.600 |
5.550 |
66.600 |
|
Beitragsbemessungs-Grenze Arbeitslosen-Versicherung |
5.300 |
63.600 |
4.500 |
54.000 |
|
Versicherungspflicht-Grenze Kranken- und Pflegeversicherung |
4.012,50 |
48.150 |
4.012,50 |
48.150 |
|
Beitragsbemessungs-Grenze Kranken- und Pflegeversicherung |
3.600 |
43.200 |
3.600 |
43.200 |
|
Bezugsgröße der Sozialversicherung |
2.485 |
29.820 |
2.100 |
25.200 |
|
vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung |
|
30.084 |
|
30.084 |
|
Alle Werte in Euro, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates. |
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