24. Oktober 2007
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Versicherungen -
Sachversicherung
Muss die Schließanlage einer Schule
ausgetauscht werden, weil ein Lehrer aus Unachtsamkeit seinen Dienstschlüssel verliert, muss er für die Kosten des Austausches auf kommen. Bei einem Fall, über den das Verwaltungsgericht Minden zu entscheiden hatte, ließ ein Lehrer seinen Schlüsselbund mit mehreren Dienstschlüsseln versehentlich außen am Türschloss des Medienraums stecken, in dem ein Schüler eine Klassenarbeit nachschrieb.
Der Lehrer ging in seinen Klassenraum
Das Gericht wertete das Steckenlassen der Dienstschlüssel
Der schusselige Lehrer wurde vom Verwaltungsgericht
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