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Besoldungsgruppen und Dienstunfähigkeit

Beamte haben einen eigenen Status und eine eigene Problematik in der Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Ausbildung im öffentlichen Dienst, Ausbildung "zum Beamten". Für viele junge Menschen hat ein neuer Lebensabschnitt begonnen.

Die normale Berufsunfähigkeitsversicherung

greift hier nicht.  Beamte, Beamtenanwärter benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Dienstunfähigkeitsversicherung sind ausschließlich auf den Status Beamter zugeschnitten. Lesen Sie das "Kleingedruckte" in Ihrem Vertrag. Besitzen Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung lassen Sie Diese beim Versicherungsmakler prüfen.

Wir im DAS Netzwerk als Ihre Versicherungsmakler beraten Sie zu Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung.

Beamte werden "besoldet", Angestellte "entgeltet"

So die Definition in der Bezahlung des öffentlichen Dienstes. Beamte werden in Besoldungsgruppen und Angestellten in Entgeltgruppe zusammen gefasst.

Die Definition erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit da sich auch im Beamtenstatus Änderungen ergeben können.

Besoldungsgruppen A gliedern sich wie folgt.

Besoldungsordnung A geht von A 2 bis A 16. In Diesen Gruppen sind Beamte wie folgt gegliedert.

Einfacher Dienst: A 2 bis A 6, Mittlerer Dienst: A 5 bis A 9, Gehobener Dienst: A 9 bis A 13 und der

Höhere Dienst von A 13 bis A 16.

Besoldungsgruppe B

B1 bis B 11 für Beamte in herausragender Position des höheren Dienstes.

Besoldungsgruppe C

C 1 bis C 4 gilt für Beamte der Wissenschaft und Hochschullehrer bis 2005

Besoldungsgruppe R

Besoldungsgruppe R 1 bis R 10 gilt für Richter und Staatsanwälte

Besoldungsgruppe W

Besoldungsgruppe W 1 bis W 3 für Hochschullehrer seit 2005

Dazu gibt es noch die Landesbesoldungsordnungen in Baden-Württemberg gelten zum Beispiel noch AH 1 bis AH 4 in der Landesbesoldungsordnung AH. Die Förderalismusreform im Jahr 2006, hat die Gesetzgebungshoheit für Beamte und Richter der Länder und Gemeinden den Bundesländern zugeordnet. Bei den künftigen Landesbesoldungsordnungen in ihren Besoldungsstrukturen ist mit weiteren Änderungen zu rechen. Quelle: Wikipedia

Dazu gibt es noch die sogenannten DO-Angestellten (Dienstordnungsbeamte), ein Beamten ähnliches Arbeitsverhältnis.

Für wenige Hoheitsgebiete wird der Beamtenstatus

aufrecht erhalten werden. Bedeutet, das der Beamtenstatus immer weiter abgebaut wird. Um so wichtiger ist es für die Beamtenschaft, sich für den Fall der Dienstunfähigkeit richtig abzusichern. Ihren Rechnungen ist es egal woher das Geld kommt.

Gerade junge Familien haben im Fall der Fälle eine finanzielle Situationen zu meistern, die oft nicht mehr zu meistern ist. Die Höhe der finanziellen Mittel, welche bei einer Dienstunfähigkeit zur Verfügung stehen hängt im wesentlichen von der Dienstzeit ab. Bedeutet, die Versorgungsansprüche sind in jungen Jahren, mit wenigen Dienstjahren zu gering um den Lebensstandard und die Familie finanziell zu sichern.

Mit zunehmender Dienstzeit

steigen zwar die Versorgungsbezüge aber in dieser Zeit ist auch der Lebensstandard gestiegen. Ihr unabhängiger Versicherungsmakler nimmt sich Zeit für das Gespräch mit Ihnen. Mit Ihrem unabhängigen Versicherungsmakler kommen Sie auf die sicherer Seite, für den Fall der Fälle. Fragen Sie uns

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