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Rückzahlung aus der Rentenversicherung?

Ihr Versicherungsmakler informiert zum neuen Sozialversicherungsänderungsgesetz. Ab dem 01.01.2008 sollen die Rückzahlungs-Beiträge zur Rentenversicherung auf 4 Jahre verkürzt werden.

Will heißen, dass Beiträge zur Rentenversicherung

die eingezahlt wurden, obwohl keine Versicherungspflicht bestanden hat, nur noch für 4 Jahre zurückerstattet werden. Sozialversicherungspflicht, ja oder nein,?

Gesellschafter-Geschäftsführer

und mitarbeitende Familienangehörige sind die Betroffenen. Diese haben oft Jahrzehntelang Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt ohne das sie dazu verpflichtet waren. Bislang konnten die entrichteten Beiträge im vollen Umfang zurückgefordert werden.

Damit soll jetzt Schluß sein.

Der Gesetzentwurf zum Sozialversicherungsänderungsgesetz bringt massive Änderungen und Einschränkungen. So soll die Verjährungsfrist auf vier Jahre, seit der Entrichtung, plus den laufenden Beiträgen des laufenden Jahres zurück erstattet werden. Die zurück erstatteten Beiträge aus der Rentenversicherungsbeiträge wurden meistens zur privaten Altersvorsorge verwendet, da der Ertrag in einer privaten Anlage wesendlich besser ist als in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Was bleibt zu tun?

auf jeden Fall mal die Versicherungspflicht, bzw. die Nichtversicherungspflicht prüfen lassen. Hier leistet der zugelassene Rentenberater wertvolle Hilfe. Auf die Auskünfte der gesetzlichen Rentenversicherung sollte sich keiner wirklich verlassen.

Zugelassene Rentenberater

unterstehen der Landgerichtspräsidentin der einzelnen Landgerichtsbezirke, in dem der Gesschäftssitz liegt. Rentenberater sind nur ihren Mandanten verpflichtet. Von der Rentenkontenklärung bis hin zu Prüfungen der Versicherungspflicht klärt der zugelassene Rentenberater Ihre Rentenkonten und Versicherungspflicht oder Nichtversicherungspflicht.

Die Uhr läuft, die Zeit wird knapp

wollen sie noch vor Verabschiedung des Sozialversicherungsänderungsgesetz Ihre Beiträge zurück fordern. Die Warscheinlichkeit das die Änderung durchkommt ist allemal größer und warscheinlicher als Abwarten ob alles beim Alten bleibt. Siehe auch: Achtung, Betriebsprüfung...

Sind Sie betroffener, als Gesellschafter-Geschäftsführer

oder mitarbeitendes Familienmitglied, sollten Sie umgehend handeln. Sonst bleibt Ihr Geld in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Fragen Sie uns als Ihren unabhängigen Versicherungsmakler zu Ihrer Altersvorsorge und den zugelassenen Rentenberater was Ihre Rentenkonten betrifft. Siehe auch: Licht und Schatten der Sozialversicherung

Die Änderung zum Sozialversicherungsänderungsgesetz wird kommen, die Rentenkassen brauchen Geld.

Dübbert und Partner DAS NETZWERK

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