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Ja, auch für Hartz IV Empfänger

der Staat zahlt zwar 42 Euro pro Monat, für einen Harzt IV Empfänger, in die gesetzliche Rentenversicherung ein damit keine Ausfallzeiten entstehen, aber eine wirkliche Rente wird damit nicht aufgebaut.

Siehe auch: "Riestern ohne Plan und Durchblick?"

Riester Renten Vertrag für Hartz IV Empfänger

kann also Sinn machen. Besonders wenn der Hartz IV Empfänger verheiratet ist und Kinder hat oder für Allein erziehende Mütter und Väter. Mit 5 Euro pro Monat (60 Euro pro Jahr) Eigenanteil, ist für den Hartz IV Empfänger eine jährliche Förderung von 154 Euro (ab 2008) möglich. Dazu kommen für jedes 2008 geborene Kind 300 Euro pro Jahr. Für Kinder die vor dem 01.01.2008 geboren wurden bleibt es (ab 2008) bei den 185 Euro Zulage.

Siehe auch: "Altersarmut kein Zukunftsszenario"

Die Rente könnte somit wesentlich aufgestockt werden

so jedenfalls der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Denn 2008 wird die höchste Förderstufe erreicht. 4 Prozent vom Vorjahreseinkommen (maximal 2.100 Euro) können in den Riester Vertrag einfließen. Riester kann sich also auch für Geringverdiener lohnen. Vorausgesetzt die Zulagenanträge werden nicht vergessen". Siehe auch: Berufseinsteiger und Riester Rente

Dauerzulagenantrag zur Riester Rentenversicherung

Nach Abschluss des Riester Renten Vertrags ist der Dauerzulagenantrag entweder sofort auszufüllen oder der Dauerzulagenantrag kommt mit der Police zu Ihnen nach hause. Wird die Police an den Versicherungsmakler geschickt, kümmert sich auch der Versicherungsmakler um den Dauerzulagenantrag. Haben Sie Ihren Riester-Vertrag online abgeschlossen, müssen Sie sich selber um den Dauerzulagenantrag kümmern. Vergessen heißt bares Geld verschenken. Für den Zulagenantrag haben Sie zwei Jahre Zeit. Bedeutet, für 2005 muss der Zulagenantrag bis 31.12.2007 abgegeben werden. Vergessen Sie nicht Ihre Sozialversicherungsnummer einzutragen, damit die Förderung Ihrem Riester-Vertrag zugeordnet werden kann. Siehe auch: Riester Rente und Geldgeschenk vom Staat

Fragen Sie uns als Ihren Versicherungsmakler

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