28. Dezember 2007
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Versicherungen -
Vorsorge
laut DBV (Deutscher Bauernverband) sind bereits 60 Prozent
der Mittel ausgeschöpft. Die Modernisierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hat die Abfindungen von Kleinstrenten zu einem wahren Boom werden lassen.
Anträge für 60 Prozent der bereitgestellten Mittel
der möglichen Berechtigten liegen vor. 650 Millionen Euro wurden veranschlagt. Der Deutsche Bauernverband berichtet, dass da sogenannte Windhundverfahren zur Anwendung kommt. Bedeutet, wer zuerst kommt malt zuerst. Sind die Mittel erschöpft, besteht kein Anspruch mehr auf Abfindung. Der Zeitraum ist auf 2008 und 2009 festgelegt.
Abgefunden werden Rentenbezieher, die aus der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eine Unfallrente beziehen, wenn der Rentenbezieher weniger als 50 Prozent Erwerbsunfähig ist. Die Schwerstverletzten wurden mit Absicht und aus gutem Grund davon ausgenommen. Siehe auch: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, zum Thema Abfindung.
Vorsicht bei der Abfindung!
ist die Abfindung aber einmal ausbezahlt, gilt das für den Rest des Lebens. Der Anspruch ist somit für eine Rente erloschen- lebenslang. Vor Antragstellung sollte geprüft werden ob die Abfindung Sinn macht. Der zugelassene Rentenberater prüft Ihre Ansprüche und berät Sie zu Ihrem Abfindungsanspruch.
Hintergrund der Regelung zur Abfindung
die Reformen der Sozialversicherung machen auch vor den Bauern nicht halt. Die Verletztenrente wird mit dem Kapitalwert abgefunden. Bedeutet, die jährliche Rente wird mit dem Kapitalwert multipliziert. Die Abfindung richtet sich also nach dem Alter des Rentenempfängers zum Zeitpunkt der Abfindungen.
Arbeitslosengeld und Abfindung
die Rentenberater leisten auch hier wertvolle Hilfe. Was nutzt die Abfindung, wenn Sie durch Hartz IV aufgefressen wird. Es gibt Freibeträge die auch wiederum ans Alter gekoppelt sind. Also Vorsicht vor allzu schnellem Handeln. Erst beraten lassen was wirklich sinnvoll ist und dann sinnvoll handeln.
kann Sinn machen wenn das Geld neu angelegt wird
den die Abfindung muss ja das weitere Leben sichern. Der Möglichkeiten gibt es einige. Je nach Höhe der Abfindung kann das Geld als Einmaleinlage angelegt werden und eine sofort beginnende Rente vereinbart werden. Vorsicht, verstirbt der Rentenbezieher, sollte das restliche Kapital an die Erben übergehen. Fragen Sie nach und lesen Sie das Kleingedruckte. Im Zweifelsfall lassen Sie sich das schriftlich geben, dass das verbleibende Kapital an die Erben ausbezahlt wird.
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