07. Januar 2008
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Versicherungen -
Krankenversicherung
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Gesundheitsreform, Gesundheitsfonds
da hat sich Gesundheitsministerin Ulla Schmidt wohl gründliche verrechnet. 44 Millionen Gesetzlich Krankenversicherten droht bis zum 01.01.2009 ein höherer Beitragssatz.
Einheitlicher Kassenbeitrag 15,5 Prozent
lag der Durchschnittskassensatz bei 14,8 Prozent, einiger Kassen bei 13 Prozent, so wird das bald der Vergangenheit angehören. Lediglich 5,5 Millionen Kassenmitglieder werden entlastet. Das sind Kassenmitgleider die heute einen höheren Beitragssatz als die 15,5 Prozent bezahlen. Macht für die Einen eine Ersparnis von ca. 259,20 Euro im Jahr, für die Anderen (die Mehrheit) eine Beitragerhöhung von ca. 712 Euro pro Jahr.
Der Gesundheitsfonds
hat es in sich. So argumentiert Prof. Günter Neubauer vom IfG Gesundheitsinstitut in München, dass die Beitragsexplosion durch falsche Anreize durch die Gesundheitsfonds hervor gerufen werden. Die Kassen hätten ein Interesse daran die Ausgaben der Gesundheitskosten in die Höhe zu treiben. Den je höher die Ausgaben, desto höher der Beitragssatz 2009
nun Frau Gesundheitsministerin Schmidt
wie war das mit dem Wettbewerb der Krankenkassen?
schon heute ist die Aussicht düster. Kleinere Kassen werden schließen weil sie mit ihrem Beitragssatz nicht auskommen werden. Die Verwaltungskosten die der Gesundheitsfonds mit sich bringt wird ebenfalls einen Teil der Beitragseinnahmen auffressen. Denn, die Beitragseinnahmen fleißen dann nicht mehr in Ihre Krankenkasse, sondern in den Fonds. Der Fonds wiederum verteilt an die Krankenkassen, nach Risiko der Versicherten, in der jeweiligen Krankenkasse. Siehe auch: Pflegeversicherung wird teurer.
Gesundheit ein teurer Spaß
Praxisgebühr, Zuzahlungen, Leistungskürzungen, Zuzahlungen im Krankenhaus drücken schon heute auf die zusätzlichen Ausgaben der Versicherten. Befreiung von den Zuzahlungen sollten geprüft werden. Sammeln Sie alle Belege von Rezepten, Heilmittel, Hilfsmitteln, die Sie selber bezahlen müssen oder in denen Sie eine Zuzahlung leisten mussten.
Die Belastungsgrenze, also die Obergrenze,
bis zu der Zuzahlungen geleistet werden müssen, beträgt grundsätzlich 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze lediglich 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Ist das Einkommen sehr gering, ist immer mindestens von einem Einkommen in Höhe des Eckregelsatzes (Sozialhilfe) auszugehen. (Der Eckregelsatz beträgt ab Juli 2007 347,00). Wenn Sie Fragen zu den Beitragsbefreiungen haben, die zugelassenen Rentenberater helfen kompetent weiter.
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