17. Januar 2008
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Versicherungen -
Finanzen
Berufsunfähigkeitsversicherung
Achtung: Verwechseln Sie "Beitragsbefreiung" bei Berufsunfähigkeit nicht mit der Rentenleistung bei Berufsunfähigkeit.
Kapitallebensversicherung
Mit in die Lebensversicheurng eingebunden, laufen Sie Gefahr, später einmal den wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz ersatzlos zu verlieren. Der Grund: Die hohe Kündigungsquote bei den Lebensversicherungen, die bei 50% liegt. Tatsächlich werden etwa die Hälfte aller Kapitallebens- und Rentenversicherungen vorzeitig gekündigt.
Weil die Lebensversicherer es nicht zulassen, dass nach einer Kündigung des Hauptvertrages Lebensversicherung die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung weitergeführt werden kann, verlieren sie nach Kündigung der Lebensversicherung auch den wichtigen BU-Versicherungsschutz.
Geldsorgen lassen Versicherungsschutz erlöschen
Für die 50% der Verbraucher, die vorzeitig an ihr Geld heran müssen und die Kündigung der Kapitalversicherung überlegen, etwa weil sie Schulden haben, bei Arbeitslosigkeit oder bei sonstigen veränderten Lebensumständen, stelle sich die Kombination Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz als Knebelvertrag dar. Entweder man verzichtet zu Gunsten des Versicherers auf eine Kündigung oder man kündigt den Vertrag, um an den Rückkaufswert der Kapitalversicherung zu gelangen und verliert dabei den wichtigen Berufsunfähigkeits-Schutz. Bei vernünftiger Betrachtung müsse dann oft von einer Kündigung abgeraten werden und die Verbraucher kämen nicht an ihr Geld heran. Siehe auch: Beamte und die Dienstzeiten zur Dienstunfähigkeit
BU-Versicherungsschutz viel zu gering
In der Kombination Kapitalversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz werden oftmals viel zu geringe Versicherungssummen für den Berufsunfähigkeitsschutz vereinbart. Dafür verantwortlich ist ebenfalls die Kapitallebensversicherung, denn diese verschlingt so viel Geld, dass der Beitrag für eine ausreichende Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oft nicht mehr bezahlbar wäre. Teilweise wird bei einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz auch an der Versicherungsdauer gespart. Ab Jahrgang 1961 gibt es keine Leistungen aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung mehr.
Der Versicherungsschutz endet
dann zum Beispiel mit dem 55. Lebensjahr, obwohl gerade in der Zeit danach das Risiko einer Berufsunfähigkeit besonders hoch ist. Das kommt nur dem Versicherungsunternehmen zu Gute, denn das eigentliche Risiko im Alter wird gar nicht erst versichert.
"Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, www.vnr.de"
So können Sie mit einer Risikolebensversicherung
die Familie absichern, die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 65. Lebensjahr laufen lassen und die Sparbeiträge für ihre Altersabsicherung getrennt sinnvoller anlegen. Sie sollten immer bedenken, das die Risikoabsicherung, in solchen Kombiverträgen, immer zu Lasten der Rendite geht. Je älter Sie werden, desto höher ist der Beitrag für das Risiko.
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