18. Januar 2008
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Versicherungen -
Finanzen
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drei Jahresfrist
Risikolebensversicherung sind die kostengünstigste Absicherung für den Todesfall. Was passiert bei Verlängerung eines Vertrages wenn der Versicherungsnehmer Selbstmord begeht? Ein verschwiegener Selbstmordversuch kann den Versicherungsschutz kosten.
Fristen durch den Versicherer
hat ein Versicherungsnehmer beispielsweise 2000 eine Vertrag zu einer Risikolebensversicherung abgeschlossen, so wäre bei einer Selbsttötung 2004 die Versicherungssumme ausbezahlt worden. Hätte die Selbsttötung 2003 statt gefunden hätte die drei Jahresfrist gegriffen und die Versicherungssumme wäre nicht ausbezahlt worden.
Risikolebensversicherung Schutz vor Vorsatz
es soll verhindert werden, das Menschen mit Selbsttötungsabsichten eine Risikolebensversicherung abschließen. Die drei Jahresfrist geht davon aus, dass keiner eine Risikolebensversicherung abschließt im Gedanken sich nach Ablauf der Frist, sich selbst zu töten.
Vertragsänderung der Laufzeit
wir der alte Vertrag verlängert, so tritt ab dem Änderungsdatum wieder die drei Jahresfrist in Kraft. Beispiel: der Vertrag zu der Risikolebensversicherung hätte am 01.01.2008 geendet und der Versicherungsnehmer (versicherte Person) hätte den Vertrag um weitere X Jahre verlängert, so beginnt die drei Jahresfrist erneut ab dem 01.01.2008.
Aufklärung durch den Versicherer
der Versicherer muss den Versicherungsnehmer auf die neuen Fristen hinweisen. Der alte Vertag ist faktisch erloschen und der neue Vertrag beginnt als hätte nie ein alter Vertrag bestanden. Allerdings hatte in diesem Fall, der Versicherer versäumt auf die neuen Fristen hinzuweisen. Die Richter gingen davon aus, dass der Versicherungsnehmer hier deutlich im Nachteil der Versicherung ist.
Klage der Ehefrau erfolgreich
die Witwe erhielt die volle Versicherungssumme, da die Versicherung versäumt hatte auf die komplizierten Zusammenhänge von Fristen bei Selbsttötung ausreichend hinzuweisen. Die Versicherung hätte die bei Verlängerung der Risikolebensversicherung neuen Bedingungen der Leistungsfreiheit bei Selbsttötung erklären müssen. So erhielt die Ehefrau die Leistung als Schadenersatz. (Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 704/06-89 )
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