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Sie klagen, welche Gerichtskosten

auf Sie zukommen. Wer eine Klage erhebt, muss dafür zunächst Gerichtsgebühren bezahlen. Deren Höhe richtet sich nach dem so genannten Streitwert, also dem Wert, den der Rechtsstreit für den Kläger hat. Warum eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein kann

Grundsätzlich gilt: Muss das Gericht über Ihre Klage

durch Urteil entscheiden, fallen stets drei Gebühren an; wird die Klage zuvor zurückgenommen, ermäßigen sich die Gerichtskosten auf eine Gebühr. In der Tabelle über die Gerichtskosten unten sind diese daher in einer Spalte nach "Gebühr" und nach "Gebühren" jeweils dargestellt. Siehe auch: Rechtsschutzversicherung für Studenten

Diese Gerichtskosten kommen auf Sie zu

Beispiel: Als Vermieter verklagen Sie Ihren Mieter auf Zahlung rückständiger Miete in Höhe von 1.400 €. Die Gerichtsgebühren betragen 165 €, wenn das Gericht ein Urteil hierüber fällt und 55 €, falls Sie die Klage zuvor zurücknehmen (etwa weil der Mieter tatsächlich doch gezahlt hatte, seine Zahlung nur versehentlich übersehen wurde).

Der Streitwert bestimmt die Höhe der Gerichtskosten

Schwieriger ist die Berechnung des Streitwerts in den Fällen, in denen nicht über eine bestimmte Geldsumme, sondern über ein Interesse" gestritten wird. Dabei kann es sich etwa um Ihr Interesse als Vermieter daran handeln, dass Sie in der Wohnung des Mieters Modernisierungsarbeiten durchführen können. Oder Ihr Interesse besteht darin, Ihrem Mieter verbieten zu lassen, einen gefährlichen Hund zu halten. Siehe auch: Lebensversicherung auflösen statt Prozesskostenbeihilfe

Hier richtet sich der Streitwert nach dem Gerichtskostengesetz. Damit Sie auch in derartigen Fällen wissen, wie hoch der Streitwert bei einer solchen Klage gegen Ihren Mieter wäre, ist seine Berechnung in einer Übersicht für Sie dargestellt.

Beispiel: Ihr Mieter klagt auf Feststellung,

dass seine Mietminderung wegen undichter Fenster in Höhe von 20 % rechtmäßig ist. Die monatliche Miete beträgt 400 €, die Vorauszahlungen auf Betriebskosten belaufen sich auf 100 €. In diesem Fall berechnet sich der Streitwert nach dem dreieinhalbjährigen (= 42 Monate) Minderungsbetrag in Höhe von 100 €, also nach 4.200 €. Hiervon ausgehend, betragen die Gerichtsgebühren 339 €.

Anmerkung vom Versicherungsmakler

kommen auch noch dazu. Die wenigsten Menschen können ohne Rechtsanwalt vor Gericht auftreten. Zum einen weil die Meisten sich auf den Rechtsgebieten nicht fundamentiert auskennen oder weil Anwaltspflicht besteht. Ein guter Rechtsanwalt kostet Geld. 260 Euro pro Stunde sind keine Seltenheit. Fazit: Recht haben und Recht bekommen ist eine Frage des Geldes . Eine Rechtsschutzversicherung kann hier sehr hilfreich sein. Rechtsstreitigkeiten sind fast an der Tagesordnung. Egal ob im Beruf, im Straßenverkehr nach einem Unfall, beim Kauf einer Sache, etc. Siehe auch: KFZ Versicherung

Worüber geklagt wird

Eine Rechtsschutzversicherung deckt grundsätzlich das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ab. Dabei werden verschiedene Kosten, zum Beispiel Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Strafkautionen, Zeugengelder oder auch die Kosten des Gegners übernommen bis zu der im Versicherungsvertrag festgelegten Summe. Beim Vertragsabschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man sich dann einig sein, ob man ein Komplettpaket braucht oder nur bestimmte Bereiche des täglichen Lebens absichern möchte.

Bestandteile von Rechtsschutzversicherungen

können zum Beispiel folgende sein: Schadensersatz-Rechtsschutz (Falschberatung beim Aktienkauf o. ä.); Arbeits-Rechtsschutz (Betriebsbedingte Kündigung des Versicherungsnehmers, falsches Arbeitszeugnis o. ä.); Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Eigenbedarfskündigung des Vermieters, Mietminderung wegen Mängeln, o. ä.); Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen o. ä.); Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (die Gemeinde erhöhte die Kosten für die Abwasserentsorgung o. ä.); Sozialgerichts-Rechtsschutz (das Arbeitslosengeld II ist falsch berechnet o. ä.); Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (Alles rund um den Führerschein, Erteilung, Entzug, Auflagen etc.); Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (dem Rechtsanwalt soll nach einer Beschwerde eines Mandanten die Zulassung entzogen werden. o. ä.); Straf-Rechtsschutz (Beispiele für versichertete Vorwürfe: einfache Körperverletzung, o. ä.); Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz (Geschwindigkeitsübertretung, Gurtpflicht...o. ä.); Beratungs-Rechtsschutz (Trennung/Ehescheidung,Geburt eines Kindes, Tod eines Verwandten o. ä.); Opfer-Rechtsschutz (Das Opfer ist auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs versichert. Der Täter versucht hier, die Tat wieder gut zu machen.)





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