22. Januar 2008
Posted in
Versicherungen -
Finanzen
Kontaktformular. DAS Netzwerk Dübbert & Partner bundesweit. Versicherungen Finanzdienste & Mehr.
Eine Entgeltumwandlung
kann bei einer Direktversicherung oder einem Pensionsfonds und der Pensionskasse zu einer Verringerung des Elterngeld führen.
Elterngeld bis zu 1.800 Euro
das entspricht der maximalen Höhe von 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens, pro Monat. Ist die Umwandlung nach § 3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz steuerfrei, so zählt die Entgeltumwandlung nicht mehr zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit. § 2 Abs. 1 Satz 2 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG)
Beitragsbemessungsgrundlage sinkt
und möglicherweise auch das Elterngeld. Pensionszusagen und Unterstützungskassen sind davon nicht betroffen. Betroffen sind also die Direktversicherungen, Pensionsfonds und die Pensionskassen. Diese Entgeltumwandlungen sind Steuer- und Sozialversicherungsbefreit.
Pensionszusagen und Unterstützungskassen
sind steuer systematisch nicht steuerfrei und stellen somit keinen Zufluss im Sinne des § 11 Einkommenssteuergesetz dar. Damit üben diese Durchführungswege keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des Elterngeldes da. Siehe auch: Was steht einer werdenden Mutter zu? Mutterschutzlohn, Mutterschutzgeld, Arbeitgeberzuschuss
Bundesfamilienministerium bestätigt ausdrücklich.
Eine Nachbesserung steht nicht an. so das Bundesfamilienministerium. Fraglich was man dabei gedacht hat. Das Ansinnen des Gesetzgebers war; junge Familien besser zu stellen und die Eltern in der Altersvorsorge zu entlasten. Wenig durchdachtes Gesetz. Geregelt ist das durch § 1a Abs. 4 BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge) zur Beitragszahlung während entgeltfreier Zeiten oder § 212 VVG zur unveränderten Fortsetzung eines Direktversicherungsvertrags nach Ende der Elternzeit. Konterkarierte Gesetzgebung! (Quelle: Haufe Verlag) Es bleibt wirklich fraglich, was dieses ganze § Wirrwarr soll.
DAS Netzwerk Dübbert und Partner
ihr unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzdienstleister beantwortet Ihre Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge.
Fragen zur Elternzeit und der Berechnung, richten Sie bitte an den zugelassenen Rentenberater.
Sie wollen aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln?
Sie wollen sich selbstständig machen und möchten sich in Versicherungsfragen und Vorsorge beraten lassen?
Sie haben Fragen zu Ihrer Renteninformation oder Ihrem Rentenbescheid?
Sie wollen endlich Ordnung in Ihre Versicherungsunterlagen bringen und auf dem neusten Stand sein?
Überflüssige Versicherungen los werden oder zu hohe Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen. Aktuelle Versicherungen für Ihre gesicherte Zukunft abschließen?
Die Experten aus Dübbert & Partner DAS Netzwerk, Fachbereiche, erledigen das für Sie. Zum Kontaktformular, denn Zukunft braucht Sicherheit
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| Weitere Artikel | |



