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Renten-Irrsinn WEST, OST

unter Umständen wird die Witwenrente die Witwerrente bei Umzug gekürzt. 18 Jahre nach der Wiedervereinigung gelten nach wie vor Unterschiede. Grund: die Freibeträge. Das muss einer Witwe, einem Witwer erklärt werden.

Hinterbliebenen Rente und die Kürzungen

"WISO" berichtet von folgender Tatsache; zieht eine Witwe, ein Witwer, in Deutschland von WEST nach OST, so kann eine Kürzung der Hinterblieben- Rente erfolgen. Begründet wird das mit den unterschiedlichen Freibeträgen von OST und WEST. Verantwortlich ist das Sozialgesetzbuch VI, so ein Sprecher der Rentenversicherung Berlin. Es wird z.Z. mit einem Freibetrag von 693,53 Euro für Westdeutschland gerechnet, mit aber nur 609, 58 Euro für Ostdeutschland. Eine weitere Begründung dieses Vorgehens wird mit den niedrigen Lebenshaltungskosten im OSTEN erklärt.

Weitere Einkommen zur Witwenrente, Witwerrente

alle weiteren Einkünfte, die über dem Freibetrag liegen werden mit 40 Prozent angerechnet. Dementsprechend sinkt dann die Hinterbliebenenrente des, der Betroffenen. Siehe auch: Hinzu verdienst bei der Witwenrente, Witwerrente

Umzug ins Ausland?

z.B. nach Mallorca, so würde das keine Kürzung der Hinterbliebenenrente bringen, da die Freibeträge dort wie in Westdeutschland gerechnet werden. So werden im Ausland generell die Freibeträge von Westdeutschland angerechent. Mit anderen Worten, um keine Rentenkürzung in Kauf nehmen zu müssen, muss man Deutschland verlassen. Eine Ironie ohne Worte. Die Tatsache, das eine Umzug von beispielsweise Dortmund nach Leipzig eine Rentenkürzung der Witwenrente oder Witwerrente von doch stattlichen 83,95 Euro innerhalb Deutschlands bringt ist mehr als erläuterungsbedürftig.

Rentner, ab in den sonnige Süden

Zusammengefasst kann also fest gestellt werden, dass ein Umzug von Dortmund nach Palma keine Kürzung der Witwenrente, der Witwerrente bringt, ein Umzug von Dortmund nach Leipzig 83,95 Euro pro Monat weniger Rente bringt (lebenslang, jedenfalls bis zu einer Gesetzesänderung im SGB VI). Hallo, wir reden vom vereinigten Europa. in der Witwenrente, Witwerrente (Hinterbliebenenversorgung) funktioniert das nicht mal im (wieder) vereinigten Deutschland!

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