08. Februar 2008
Posted in
Versicherungen -
Versicherung News
DAS Netzwerk Duebbert & Partner, Kontaktformular,
Klagen der Arbeitgeber zwecklos
die Abgaben zur Sozialversicherung verjähren nicht nach 4 Jahren. Arbeitgeber und Schwarzarbeiter müssen 30 Jahre hoffen das sie nicht auffliegen. Siehe auch: Plötzlich Rentener und jetzt?
Dreister Versuche eines Arbeitgebers
per Klage die Verjährunbgsfrist durch Einrede auf 4 Jahre zu drücken. Hier wird seitens des Sozialgerichts dem Arbeitgebers aber Vorsatz unterstellt. Der Unternehmer hatte 3 Jahre lang geringgfügig Beschäftige als Aushilfskräfte arbeiten lassen und dafür keine Sozialabgaben gezahlt. So verlangte die Rentenversicherung Westfalen 25.000 Euro Rentenversicherungsbeiträge plus Säumniszuschläge.
Der Versuch ist doch Strafbar
bei einem Steuerverfahren wurden auch die Tachoscheiben kontrolliert. Die Fahnder stelten fest, dass weitaus mehr Kilometer zurück gelegt wurden als der Unternehmer angegeben hatte. Die Rentenversicherung verlangte die Nachzahlung, der Unternehmer verlangete die Verjährung, da die Verjährungsfrist von vier Jahren bereits eingetreten sei.
Irrtum, so das Urteil des Sozialgerichts Dortmund
mit Aktenzeichen: S 34 R 50/06. Schwarzarbeit ist Vorsatz und Vorsatz verjährt bei den Abgaben zur Sozialversicheurng nach 30 Jahren.
Schwarzarbeit, fern der Moral?
Schwarzarbeit schadet nicht nur der Volkswirtschaft sondern auch den Schwarzarbeitern und den Sozialkassen und damit der Solidargemeinschaft. Dank der Steuerfahnder konnten 2004 ca. 474 Millionen Euro aufgedeckt. Damit hatten die 5.200 Steuerfahnder Ihre Gehälter mehr als verdient. Bleibt zu hoffen, dass die Beamten weiter solche Erfolge verzeichnen können. (Quelle: Haufe Verlag)
Sozialabgaben und Solidargemeinschaft
und das liebe Geld. Immer wieder versuchen alle möglichen Gruppierungen mit kriminellen Machenschaften die Beitragszahlungen an die Sozialversicherungen zu umgehen. So kann davon ausgegangen werden, das viele Arbeitslose schwarz nebenbei arbeiten gehen um einerseits die Lohnersatzleistungen zu kassieren und andererseits ihre Einkünfte aufzubessern. Wären die Schwarzarbeiter in regulären Arbeitsverhältnissen wären die Arbeitslosenzahlen möglicherweise geringer?
Begehrlichkeiten aus allen Branchen
jüngstes Beispiel die Ärzte und Apotheker. Ob man es nun Schwarzarbeit nennt oder Manipulation von Leistungen im Gesundheitswesen, der Schaden für die sozialen Sicherungssysteme ist groß. Es wäre aber sicherlich auch ein Irtum zu glauben das deswegen die Beiträge in den Rentenkassen oder Krankenkassen sinken würden wenn nur alles aufgedeckt würde. Die Verschuldung der Krankenkassen ist riesig. Ebenso sind die Rücklagen der Rententräger mehr als dünn. Und, es darf auch bezweifelt werden, dass wenn es keine Schwarzarbeit mehr gibt, die Arbeitslosenzahlen geringer wären.
Dübbert und Partner, DAS Netzwerk
für unabhängige Versicherungsmakler und Finanzdienstleister und artverwandte Dienstleister beantwortet Ihre Fragen zu privaten Versicherungen, die zugelassenen Rentenberater Ihre Fragen zu den Sozialversicherungen
nach 30 Jahre verjähren Sozialversicherungsabgaben
DAS Netzwerk Duebbert & Partner, Kontaktformular,
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| Weitere Artikel | |



