11. Februar 2008
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Versicherungen -
Finanzen
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Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Selbständige können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung absichern. Sicher ist sicher, wenn es dann doch nicht klappt.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige:
Beiträge wurden gesenkt. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige von 4,2 auf 3,3 Prozent gesunken. Durch den niedrigeren Beitrag wird auch die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige günstiger. Der monatliche Beitrag beträgt 2008 pauschal:
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in Westdeutschland 20,50 Euro (statt 25,73 Euro) und
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in Ostdeutschland 17,33 Euro (statt 22,05 Euro).
Der Vorteil einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung:
Sollte die Selbstständigkeit scheitern, kann ein Anspruch auf bis zu 1.042 Euro Arbeitslosengeld pro Monat (abhängig von der Qualifikation) erworben worden sein. Allerdings darf nicht jeder in die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
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Vor Beginn Selbständigkeit muss innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden haben. Angerechnet werden auch Zeiten, in denen sogenannte Entgeltersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) in Anspruch genommen wurden.
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Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Selbstständigkeit muss bei der Agentur für Arbeit der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung gestellt sein.
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Versichert werden nur selbstständige Tätigkeiten als Hauptberuf, die mindestens 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden.
"Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, www.vnr.de "
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