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Arbeitslosengeld ist verlängert

gestern (15.02.2008) hat der Bundesrat der Verlängerung vom Arbeitslosengeld Eins zugestimmt.

Rückwirkend zum 01.01.2008

keine Zwangsverrentung mit 58 Jahren. So hätte die Bundesregierung die 58 jährigen und Älteren, die nach Auslaufen des Arbeitslosengeld Eins in Hartz IV fallen würden gerne Zwangs verrentet. Die Folgen wären gewesen, dass diese unfreiwilligen Rentner mit einem Rentenabsenkung von 0,3 Prozent im Monat in Rente gegangen wären. Siehe auch: Bundesrat

Verschiebung der Lohnersatzleistung

zu ungunsten der Rentner und zu Gunsten der Rentenkassen ist also vom Tisch. Aber, nur die halbe Wahrheit. Mit 64 Jahren ist endgültig Schluss mit dem Arbeitslosengeld Eins. Dann fällt der 64 jährige entweder in Hartz IV oder geht mit Rentenabsenkung (0,3 Prozent pro Monat) endgültig in Ruhestand, sprich Rente.

Rente mit 67 Jahren, 70 Jahren, 77 Jahren?

ab Jahrgang 58 wird es dann spannend. gestaffelt nach Jahrgang, verschiebt sich die Rente um Monate weiter nach hinten (im 2 Monatsschritt). So kann ein langjährig Versicherter, Jahrgang 1958, dann mit 66 Jahren in den Ruhestand gehen. (ohne Rentenabzug) Ab Jahrgang 1964 ist dann fertig mit der Monatsregelung. Ab dem Jahrgang 1964 gilt Rente mit 67 Jahren.

(vorerst mal, die Rente mit 70 Jahren ist bereits im Gespräch. Prof. Hans Werner Sinn spricht schon von der Rente mit 77 Jahren).

Von 64 Jahren bis 67 Jahren

blüht Ihnen also ein Rentenabzug von 0,3 Prozent (heute aktuell) pro Monat. Auf 3 Jahre hochgerechnet, ein gesamter Rentenabzug von (heute aktuell) 10,8 Prozent. Beispielrechnung: Sie hätten einen Rentenanspruch mit 67 Jahren von 1.200 Euro, minus 10,8 Prozent, so haben Sie eine Rentenkürzung von 129,60 Euro pro Monat (lebenslang). Ihre Rente sinkt also; 1.200 Euro minus 129,60 ist gleich: dann tatsächliche Rente von 1070,40 Euro.

Kleinstrenten Falle: unweigerlich Grundsicherung

unklar bleiben die 0,3 Prozent Rentenabzug, auch die Grenze kann angehoben werden. Noch ist nicht die Rede davon, aber wer weis schon was da noch so kommt. Aus heutiger Sicht haben die jetzt 58ziger jedenfalls mal 5 Jahre gewonnen. Während dieser Zeit der Arbeitslosigkeit, zahlt die Arbeitslosenversicherung weiter Beiträge an die Rentenversicherungsträger. Will heißen, die Rente erhöht sich dadurch, wenn auch nur minimal.

Altersvorsorge tut Not

rechnet man die 64 Jährigen in Zukunft weiter, so kann durch eine vernünftige Altersvorsorge der offizielle Ruhestand mit dem 64. Lebensjahr auch mit der Rentenkürzung von den 0,3 Prozent gemeistert werden. Eins ist zu bedenken; fallen Sie nach dem 63. Lebensjahr in Hartz IV, so müssen Ihre privaten Vorsorgen erstmal aufgelöst werden. Nur ein bestimmter Teil wird Ihnen als Vorsorge gelassen, Alters abhängig. Also ist der ganze Ruhestand eine "mathematische Formel" geworden, in der es gilt, genau zu berechnen was zum Schluss das kleinere Übel ist. Wie gesagt, aus heutiger Sicht gerechnet. Siehe auch: Rentenkontenklärung

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