04. März 2008
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Versicherungen -
Krankenversicherung
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Zusatzversicherungen bei der GKV
wird unserer Gesetzgebung immer mehr durch die Gerichte entschieden? In diesem Fall ist es mal wieder soweit.
Ausgangspunkt ist die Tatsache
das immer mehr gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten Tarife anbieten, die eindeutig der (PKV) privaten Krankenversicherungen zu zurechnen sind. Die Tarife betreffen die private Reisekrankenversicherung, die stationären Krankenhaustarife, die Zahnzusatztarife, etc.
Die gesetzlichen Kassen bieten meistens das Produkt einer Versicherungsgesellschaft an, mit der sie eine Vereinbarung eingegangen sind. Für den Kunden bedeutet das, er hat nicht die Wahl verschiedenen Versicherungsgesellschaften, und damit auch keinen Preis- Leistungsvergleich. (Provisionen fließen auch hier, Anmerkung Dübbert & Partner Versicherungsmakler). 30 private Krankenversicherungen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Weitere werden folgen. Und was treiben die Berufsständischen Verbände für die freien Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler?- nichts!
Kläger bei einem Landessozialgerichten
ist der PKV Verband und die Debeka (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit). Beide berufen sich auf Artikel 86 des EG-Vertrags, gegen den hier verstoßen wird. Gegen diesen Verstoß sind noch Klagen vor deutschen Gerichten und vor den europäischen Institutionen, Kommission und Gerichtshof, anhängig. Ferner sehen die Beiden renommierten Gutachter auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht, welches in Artikel 82 EG-Vertrag und im § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt ist.
Begründung der Klagen sind
die marktbeherrschende Stellung der gesetzlichen Krankenkassen. Diese unternehmerischen Aktivitäten der gesetzlichen Krankenkassen falle eindeutig unter das Wettbewerbsrecht. Damit verlieren die gesetzlichen Krankenkassen eindeutig ihre privilegierte Stellung als reines soziales Sicherungssystem. Das sei ein nichtzulässiger Eingriff in den Markt, da die Wettbewerbsfähigkeit und die Chancengleichheit untergraben wird.
Gesetzliche Krankenkassen
sind steuerlich privilegiert, sie benötigen kein Eigenkapital, müssen keine Altersrückstellungen bilden und verfügen über ein Adresspotential von ca. 70 Millionen versicherten. Damit haben die gesetzlichen Krankenkassen ein Zugriffspotential das den privaten Krankenversicherungen nicht zugänglich ist. Das verzerre die die Wettbewerbsrechte und bringe den gesetzlichen Kassen einen nicht zu rechtfertigenden Vorteil.
also werden die Gerichte angerufen
zuständig seinen der Europäische Gerichtshof und die deutschen Kartellgerichte. Die beiden renommierten Gutachter (Hans-Peter Schwintowski und Rechtsprof. Siegfried Klaue) bestätigen in ihren eindrucksvollen Gutachten, dass die Verfassungsbeschwerden der meisten privaten Krankenversicherungen erfolgreich sein werden. So werden diese Urteile, zum Nutzen der Verbraucher, wieder Klarheit schaffen.
Quelle: Versicherungsnachrichten
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