15. März 2008
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Versicherungen -
Finanzen
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Darlehen: Mitdarlehensnehmer
sind zur Kreditrückzahlung verpflichtet. Wer als Mitdarlehensnehmer eingestuft wird, muss ohne Wenn und Aber das Darlehen an die Bank zurückzahlen.
Dazu ein Fall, der vor dem Oberlandesgericht Celle
(Az. 3 U 180/07) verhandelt worden ist:
Die Klägerin und ihr Mann hatten ein Darlehen aufgenommen. Das Geld war an den in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Sohn des Ehemannes weitergeleitet worden. Der hatte sich auch zur Kreditrückzahlung verpflichtet. Als er in Verzug geriet, kündigte die Bank das Darlehen. Sie verwertete eine von den Eheleuten als Sicherheit gestellte Lebensversicherung.
Dagegen wandte sich die Klägerin.
Der Darlehensvertrag sei wegen krasser Überforderung nichtig. Das Darlehen habe sie lediglich aufgrund emotionaler Verbundenheit für ihren Stiefsohn mit aufgenommen. Sie müsse sich daher wie ein Bürge auf finanzielle Überforderung berufen können.
Indes: Hier hatte die Frau über die Auszahlung und Verwendung der Darlehenssumme selbst mitentschieden. Sie und ihr Mann wollten dem Sohn helfen. Die Klägerin ist nicht nur einer fremden Schuld beigetreten. Wer so handelt, ist echter Mitdarlehensnehmer und kann sich nicht auf Sittenwidrigkeit berufen. Das OLG: Jeder voll Geschäftsfähige muss selbst beurteilen, welche finanziellen Folgen sich aus einem Darlehen für ihn ergeben können.
"Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, www.vnr.de "
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