17. März 2008
Posted in
Versicherungen -
Finanzen
DAS Netzwerk Dübbert & Partner. Wir sind bundesweit für Sie mit den von Ihnen gewünschten Experten tätig. Kontaktformular,
Tausende von Euros
werden für Vollkaskoversicherungen in der Autoversicherung ausgegeben. Hinterfragt man die Absicherung der Arbeitskraft, so ist da meistens wenig zu holen.
Was passiert bei Berufsunfähigkeit
oder Erwerbsunfähigkeit wirklich? Das Einkommen ist weg. Sind noch Verbindlichkeiten zu decken, Hypotheken, Darlehen für das Auto, die Wohnungseinrichtung, der Urlaub auf Pump, etc.- wird die Finanzdecke verdammt dünn. Der finanzielle Absturz ist vorprogrammiert.
Empfehlung von Ihrem Versicherungsmakler
wie auch die betriebliche Altersvorsorge sollte auch die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Dienstunfähigkeit mit Beginn der Arbeitsaufnahme in jungen Jahren erfolgen. Die Laufzeit sollte mindestens bis zum 63 Lebensjahr wenn nicht sogar bis zum 65. Lebensjahr laufen. In jungen Jahren sind die Beiträge gering. Mit steigendem Alter werden oft Kompromisse in der Laufzeit eingegangen, damit die Beiträge bezahlbar sind. Aber, was nutzt Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung, die mit Ihrem 50. oder 55. Lebensjahr endet? Ab dieser Alters grenze haben Sie meistens keine Chance mehr eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Einmal, weil die Beiträge für eine wirklichen Berufsunfähigkeitsversicherung fast nicht mehr bezahlbar sind, und zum anderen, weil die Gesundheitsfragen meistens keine Vertragsannahme mehr zulassen.
Alter und Gesundheitszustand
spielen also eine wichtige Rolle zur Versicherung. Eins sollten Sie immer bedenken, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind keine Frage des Alters. Egal ob durch einen Unfall, Krankheit oder einfachen Verschleiß der Körperfungionen, Berufsunfähig oder Dienstunfähig ist immer ein Risiko das jeden treffen kann.
Ab Jahrgang 1961
hat sich der Sozialversicherungsträgen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gänzlich verabschiedet. Hier spielt die Stunden zahl, die Sie am Tag noch arbeiten können eine wesentliche Rolle. Dann gibt es je nach Stunden zahl eine verminderte Rente. Die Stunden zahl gliedert sich in: weniger als 3 Stunden am Tag, volle Leistung, weniger als 5 bis 6 Stunden am Tag verminderte Leistung und ab 6 Stunden pro Tag und mehr keine Leistungen. Ab 1961 geboren und die Folgen der Berufsunfähigkeit
DAS Netzwerk Dübbert & Partner
Fragen Sie Ihren Versicherungsmakler nach der richtigen Berufsunfähigkeitsabsicherung. Schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Risiken der Berufsunfähigkeit. Hier können Sie die Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen. Auf Beratung müssen Sie deswegen nicht verzichten. Wir helfen Ihnen gerne. Ihr unabhängiger Versicherungsmakler berät Sie zu Ihren Absicherungen.
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| Weitere Artikel | |



