18. März 2008
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Versicherungen -
Finanzen
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der deutsche Fiskus hat offenbar seinen früheren blinden Aktionismus
in der Steuergesetzgebung aufgegeben („Heute in der Bildzeitung – morgen Gesetz“) und lässt sich augenscheinlich bei der Suche nach Steuerschlupflöchern in den Gesetzen nunmehr wesentlich mehr Zeit.
In den letzten Jahren waren nämlich Banken und Sparkassen
mit der Entdeckung immer neuer Schlupflöcher fast so schnell wie die mit der „heißen Nadel“ gestrickte Gesetzgebung. Praktisch mit der jeweiligen Steueränderung konnte die Kreditwirtschaft so ihrer Klientel gleich die passenden „kreativen Produkte“ anbieten.
„Der Strategiewechsel des Bundesfinanzministeriums
wird spätestens mit Einführung der 25-prozentigen Abgeltungssteuer in 2009 sichtbar“, warnt das auf Kapitalanlagen im Ausland spezialisierte Magazin „Kapital & Steuern“. Alle 140 deutsche Doppelbesteuerungsabkommen stünden zusätzlich auf dem Prüfstand.
Eigentlich sollen Doppelbesteuerungsabkommen verhindern,
dass Steuerzahler doppelt mit Steuern belastet werden – einmal im Ausland (Quellenstaat) und noch einmal im Heimatland (Wohnsitzstaat). Über die Doppelbesteuerungsabkommen können Anleger daher die jenseits der Grenze einbehaltenen Gelder unter bestimmten Voraussetzungen weltweit zurückholen. Der Steuerzahler zahlt so entweder im Quellenstaat keine oder weniger Steuern oder kann die ausländischen Steuern mit den Steuern am Wohnsitz verrechnen.
Die künftige neue deutsche Abgeltungsteuer (Quellensteuer)
von einheitlich 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer macht es auch einfacher, die Quellensteuer auf Einkünfte im Ausland zumindest teilweise zurückzubekommen. In der Schweiz werden zum Beispiel auf Dividendenzahlungen von dortigen Aktiengesellschaften 35 % Quellensteuer erhoben, die so genannte „eidgenössische Verrechnungssteuer“. Wer also Aktien von Nestle’ , Roche, Novatis oder USB besitzt, konnte bisher die in der Schweiz gleich einbehaltene Quellensteuer nur mühsam über seine Steuererklärung zurückholen. Das wird erleichtert. Siehe auch: DAX, Aktien und Gewinne
Ab 2009 reguliert die heimische Depotbank die Verrechnung
mit der deutschen Abgeltungssteuer bereits mit der Auszahlung. Das heißt: Von der in Deutschland fälligen 25-prozentigen Abgeltungssteuer werden bis maximal 15 Prozent im Ausland gezahlte Quellensteuer gleich abgezogen. Die darüber hinaus im Ausland gezahlte Quellensteuer kann der Anleger weiterhin auf Antrag in einem – allerdings sehr aufwendigen - Verfahren zurückholen. Das wird aber vermutlich nur bei größeren Dividendenzahlungen im Ausland Sinn machen.
Vor dem Hintergrund der Liechtensteiner Ereignisse
ist die Besteuerung von Einkommen im Ausland ein besonders aktuelles Thema geworden. Im Magazin „Kapital & Steuern“ finden Sie in diesem Zusammenhang auch Beiträge zu Auslandstiftungen oder steuergünstige „Policenmäntel“. Fordern Sie hier Ihr Testexemplar von „Kapital & Steuern“ an!
"Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, www.vnr.de "
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