22. März 2008
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Versicherungen -
Vorsorge
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Bundesarbeitsagentur, Systemfehler
Verjährung von Rentenansprüchen so meldet “PR Sozial” das Bezieher von Hartz IV durch ein Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit Rentenansprüche aus den Jahre 2005 und 2006 verloren gehen könnten.
Der Grund, die Daten
werden nach drei Jahren gelöscht. So gab das Forum “Erwerbslosen Forum Deutschland” bekannt, dass Rentenverläufe von der Bundesanstalt für Arbeit FALSCH an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt wurden. Fehlerhaft sei daran, dass das “Format 2” Daten übermittelt die “ Arbeitslosengeld ohne Arbeitslosigkeit” übermittelt. Das bedeutet, dass die übermittelten Daten falsche, demzufolge geringere Rentenansprüche und falsche Rentenpunkte bewerten. Was zu der Konsequenz führt, das die Rente falsch berechnet ist. Richtig wäre gewesen: “Format1” Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit”.
Korregieren will das die Bundesagentur für Arbeit
2009. Die rentenrechtlichen Zeiten für die Betroffenen können aber für 2005 und 2006 gar nicht mehr korrigiert werden, da die Daten bei der Bundesagentur für Arbeit nach drei Jahren gelöscht werden. Im Klartext, das Rentenversicherungsgesetz für Hartz IV Bezieher wurde zeitfern beschlossen. Es wurde also kein Extragesetz für Arbeitslosengeld II Bezieher bei der Rentenversicherung eingeführt, sondern dieses Gesetzt wurde schlichtweg vergessen. Der Gesetzgeber hat die Sozialhilfebewertung einfach über Hartz IV gestülpt. Das bedeutet in letzter Konsequenz: “Null Ansprüche bei Format 2”.
Unsere Empfehlung als Versicherungsmakler
lassen Sie Ihre Rentenkonten klären. Die zugelassenen Rentenberater klären Ihre Rentenverläufe auch für die Jahre 2005 und 2006 auf Richtigkeit oder legen Widerspruch ein. Tun Sie das nicht verlieren Sie unter Umständen Ihre Rentenansprüche. Lassen Sie auch prüfen, ob Schulzeiten und Ausbildungszeiten, gegebenenfalls Weiterbildungszeiten, vorhanden sind. Tun Sie dies auch nicht, so werden diese Zeiten, im Zuge der Verjährungsfrist auf Null gesetzt. Siehe auch: Riester Rente,
keine Ende der Diskussion
Die Rentenberater sind die richtigen Ansprechpartner. Lassen Sie sich durch Auskünfte der Rentenversicherung nicht ab wimmeln. Zugelassene Rentenberater sind Ihren Mandanten verpflichtet nicht der Rentenversicherung.
Der Sprecher der “Erwerbslosen Forum Deutschland” Martin Behrsing fordert vom Bundesarbeitsministerium und der Bundesarbeitsagentur eine umfassende Aufklärung und wie viele Menschen davon betroffen sind.
Rentenberater
Wenden Sie sich an die gerichtlich zugelassenen Rentenberater und lassen Sie ihre Rentenkonten klären. Es sind Ihre Rentenansprüche, Ihre Rente und Ihr Geld. Kümmern Sie sich nicht selber um Ihre Rentenkonten, ein Anderer tut es nicht.
Fragen zu Ihren privaten Versicherungen, Ihrer Altersvorsorge,
Riester Rente, Rürup Rente, betriebliche Altersvorsorge beantworten wir als unabhängiger Versicherungsmakler. Fragen Sie uns, Ihren unabhängigen Versicherungsmakler, wir nehmen uns Zeit für das Beratungsgespräch mit Ihnen. Der Versicherungsmakler, neutral, unabhängig und nur seinem Mandaten verpflichtet.
Gegendarstellung der Deutschen Rentenversicherung
Zur Pressemitteilung des Erwerbslosenforums: Rentenkürzungen von Hartz IV – Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit. Die Behauptung, dass es für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) durch einen falschen Datensatz der Bundesagentur für Arbeit an die Deutsche Rentenversicherung zu Kürzungen des Rentenanspruchs kommt, entbehrt jeder Grundlage. Neben einem für alle Hartz IV – Bezieher einheitlichen Datensatz wird für diejenigen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ein zweiter Datensatz „Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit" gemeldet. So ist eine eindeutige Unterscheidung zwischen den Beziehern von Hartz IV – Leistungen mit und ohne Arbeitslosigkeit gewährleistet und Rentenansprüche können korrekt zugeordnet werden. Ab 2009 wird für diese Meldung nur noch ein Datensatz erforderlich sein.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher
und vom Herrn Behrsing an die Deutsche Rentenversicherung Bund
Sehr geehrter Herr Theil,
dann bleibt die Frage offen, wieso genau die Hartz IV-Bezieher, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Meldungen mit dem Datensatz (Arbeitslosengeld ohne Arbeitslosigkeit) haben. Wir setzen nicht einfach irgend ein Gerücht in die Welt, sondern haben dies schon sehr genau recherchiert. Deshalb wünschen wir uns doch eine etwas umfassendere Auskunft - auch für die Öffentlichkeit. Wir haben bei uns Mitglieder, die diese Falschmeldungen an die Rentenversicherung nur mit erheblichen Druck auf die ARGEN durchsetzen konnten. Gruß Martin Behrsing
Als Versicherungsmakler stehen wir für Ehrlichkeit, deswegen sollen auch die Gegendarstellungen ersichtlich sein.
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