31. März 2008
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Versicherungen -
Sachversicherung
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Wenn der Sachwert
die Versicherungssumme übersteigt. Die Deckungssumme seiner Versicherungspolicen sollte man regelmäßig überprüfen. Sonst kann es im Schadenfalle ein böses Erwachen geben.
Übersteigt der Sachwert die Versicherungssumme
spricht man von Unterversicherung. Denn dann ist bei einem Versicherungsobjekt nur ein Teil seines eigentlichen Wertes versichert. Wertermittlung Hausratversicherung
Am geläufigsten ist der Begriff Untersicherung in der Hausratversicherung. Der Kunde entscheidet hier, zu welchem Wert er seinen Haushalt versichert.
Im Schadenfall prüft der Versicherer
welchen Wert die versicherten Sachen am Schadentag gehabt haben. Ist diese Summe höher als die Versicherungssumme, dann besteht Unterversicherung. In diesem Falle braucht der Versicherer den Schaden nicht voll ersetzen, sondern nur entsprechend dem versicherten Anteil. Siehe auch: Klimawandel und Elementarschäden
Beispiel
Ein Beispiel: Der Hausrat hat einen Wert von 50.000 Euro, Versicherungssumme ist 25.000 Euro (50 Prozent des vorhandenen Wertes) und der Schäden beläuft sich auf 10.000 Euro. In diesem Falle wird von dem Schaden 5.000 Euro (50 Prozent) von der Versicherung getragen.
Faustformel hilft
Viele Hausratversicherer bieten ihren Kunden einen Schutz gegen Unterversicherung an. Dazu muss die Versicherungssumme nach einer Faustformel mit einem bestimmten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche errechnet werden. Je nach Anbieter werden zwischen 600 und 750 Euro als ausreichend angesehen.
Auch in der Wohngebäude-Versicherung wird häufig ein Schutz gegen Unterversicherung angeboten.
Siehe auch: Elementarschadenversicherung
Doch man sollte sich nicht blind auf Faustformeln verlassen
sondern den Wert der eigenen Sachen genau prüfen und regelmäßig nachrechnen. Das erspart überflüssige Prämien (bei zu hohen Summenschätzungen) und Verdruss im Schadenfall, bei Unterversicherung. (verpd)
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