02. April 2008
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Versicherungen -
Versicherung News
Wohneigentümer wie Mieter
alle stöhnen über steigende Energiekosten. Können Sie als Mieter wenig an der derzeitigen Situation verändern, außer den Anbieter zu wechseln, so steht Ihnen als Eigentümer die Möglichkeit offen, die Sonne zu nutzen.
Photovoltaikanlagen staatlich gefördert
können Ihre Heizkosten und Warmwasserkosten doch deutlich senken. Außerdem gibt die KFW günstige Kredite zur Umsetzung der Sanierung für den Wärmeschutz und eben auch für die Photovoltaikanlagen. Solaranlagen also die Photovoltaikanlagen werden unter den steigenden Energiekosten immer mehr an Bedeutung gewinnen. Für private Hausbesitzer eine praktikable Lösung, einfach aufs Dach.
Schöne und zweckmäßige Dachung
die Anzahl der Dachziegeln können sie verringern in dem Sie die Solarplatten anbringen lassen. Somit schlagen Sie zwei Fliegen auf ein mal. Wärmegewinnung und ein gedecktes Dach. Bei Neubauten oder Dachsanierung kann die Finanzierung gleich mit der Hypothekenfinanzierung erbracht werden. aber, selbst Umrüsten ist lohnend. Armotisiert hat sich so eine Photovoltaik-Anlage bereits nach ca. 10 Jahren. Hersteller geben bis zu 20 Jahre Leistungsgarantien auf die Anlagen.
Zukunftsinvestition die sich auszahlt
zu beachten ist, dass die Installation vom Fachbetrieb vorgenommen wird. Nur so kann die Herstellergarantie auch genutzt werden. Photovoltaikanlagen sind wartungsarm. Einmal pro Jahr sollten die Anlagen begutachtet werden. Besonders dann, wenn die Häuser in sehr staubreichen oder baumreichen Gegenden stehen. Staub, Blattwerk und Verschmutzungen der Dächer können zu Beeinträchtigungen der Ausnutzung führen.
Versicherungen bei Photovoltaikanlagen
Haftpflichtversicherung ein Muss. Wir Dachziegel auch, können auch die Platten vom Dach fallen. In der normalen Haftpflichtversicherung sind Photovoltaikanlagen nicht mitversichert. Der Versicherungsmakler hilft hier die richtige Versicherungssumme und die richtige Versicherung zu finden. Wir als Versicherungsmakler beantworten Ihre Versicherungsfragen.
Siehe auch: Kyrill, Emma und Sturmschäden
Wie Sie eine Photovoltaikanlage absetzen
Die Photovoltaikanlage auf dem Gebäude würde von der Finanzverwaltung mit zum Gebäude gezählt, das heißt, sie können nicht unverzüglich Betriebskosten geltend machen. Nur zeit anteilig als Abschreibung zusammen mit den Anschaffungskosten für Ihr Gebäude können Sie die die Solaranlage mit absetzen. Sofort abzugsfähig sind Ausgaben nur, wenn es sich um eigenständige Betriebsvorrichtungen handelt. Bei der Photovoltaikanlage ist dies nicht der Fall, da sie neben der Stromerzeugung auch als Hausdach dient.
Die Versicherungsmakler haben die richtigen Versicherungen
Damit gilt sie als Gebäudebestandteil.
Dies sind ein paar Beispiele für Betriebsvorrichtungen, die Sie im Gegensatz zur Photovoltaikanlage sofort als Betriebskosten absetzen können:
* Alarmanlagen in Tresoranlage,
* Bäder in Sanitärräumen
* Lärmschutzwände
* Ladeneinrichtungen
* Lastenaufzüge
* Rohrleitungen für betriebliche Zwecke
* Satellitenempfangsanlage
* Verladeeinrichtungen
* Wärmedämmung (betriebsbedingt)
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