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Fondsanlage: Können Sie bei Haustürgeschäften widerrufen?

was bedeutet Haustürgeschäft und wann hat der Widerruf Gültigkeit?

wenn es klingelt und der nette Mensch vor der Tür

das super top Angebot hat, sollten alle Alarmglocken bei Ihnen klingeln. Niemand hat was zu verschenken und diese Menschen nutzen den Überraschungsmoment. Was auf den ersten Blick, möglicherweise als ein Super-Angebot aussieht, dass entpuppt sich später als eventuell nicht nur nutzlos sondern auch noch überteuert. Finger weg von solchen Haustürgeschäften. Haben Sie den Besuch nicht erbeten, so machen Sie die Tür einfach wieder zu. Siehe auch: Kaffeefahrten und abgezockte Senioren.

Aber schutzlos sind den Haustürgeschäften nicht ausgeliefert

der Widerruf solcher Haustürgeschäfte ist klar geregelt. Haben Sie sich von dem netten Menschen doch zu einer Unterschrift hinreißen lassen, setzen Sie sich sofort hin und schreiben Sie den Widerruf. Sie haben 14 Tage Zeit die Bestellung zu widerrufen. Tun Sie es gleich, sind Sie sicher das es nicht vergessen wird.

Aufklärung bei Haustürgeschäften zum Widerruf

der nette Mensch muss Sie unaufgefordert über den Widerruf, also den Rücktritt vom Vertrag informieren. Hat also der nette Mensch Sie nicht über den Widerruf glich bei Unterschrift umfassend aufgeklärt, so läuft die Rücktrittsfrist nach vollständiger Kenntnisnahme, spätestens wenn die vollständigen Vertragsunterlagen bei Ihnen eintreffen. Sind Sie sich nicht sicher ob die Frist bereits versäumt ist, so können Sie bei einer der Verbrauerschutzzentralen nachfragen.

Haustürgeschäfte besser nicht tätigen

egal wer vor der türe steht und Ihnen was verkaufen will, unterschreiben Sie nichts. Lassen Sie sich die Unterlagen aushändigen und lesen Sie diese in Ruhe durch. Sind Sie dann der Meinung das ist das Richtige für sie, so kommt der Vertreter auch noch mal wieder. Haustürangebote gibt es von A wie Antennenanlagen bis Z wie Zeitungen zu allen Bereichen des Lebens. Brauchen Sie das angeboten Produkt wirklich oder haben Sie nur Unterschrieben weil Sie nicht NEIN sagen konnten?

Unterzeichnen Sie bei einem Anlageberater*

einen Vertrag für eine Fondsanlage und lassen sich ein paar Tage später den dazugehörigen Kreditvertrag zum Unterschreiben nach Hause vorbeibringen, ist dieses nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (AZ: 9 U 29/07) kein Haustürgeschäft. Siehe auch: "mit gesundem Menschenverstand"

Eine Überrumpelung lag nicht vor

Die Vorinstanz hatte dem Kläger noch Recht gegeben. Die Richter in Frankfurt sahen den Fall aber anders: Sinn und Zweck des Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften sei es nämlich, den Verbraucher vor Überrumpelung zu schützen. Im entschiedenen Fall hatte sich der Mann jedoch schon bereits einen Monat vor Unterzeichnung des Kreditvertrags zum

Abschluss der Beteiligung entschlossen.

Zudem hatte der Mann sich überhaupt nicht wie ein überrumpelter Verbraucher verhalten, er hatte zunächst von dem ihm eingeräumten Widerrufsrecht gar keinen Gebrauch gemacht. Deshalb, so die Richter, kann das Haustürwiderrufsgesetz bei dem Mann nicht gelten.

Tipp: Sie gehen auf Nummer sicher,

wenn Sie Verträge erst nach reiflicher Entscheidung unterschreiben. Besonders bei Geldanlagen, aber auch bei Versicherungen und anderen weit reichenden Finanzentscheidungen, sollten Sie sich immer eine 2. Meinung einholen, bevor Sie unterschreiben.

* "Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG,  www.vnr.de"

* dieser Artikel wurde uns mit freundlicher Genehmigung vom Verlag der Deutschen Wirtschaft zur Verfügung gestellt.

der Versicherungsmakler

seriöse Versicherungsfachleute, Versicherungsmakler werden nie unaufgefordert bei Ihnen auftauchen und Sie zu einer Unterschrift überreden. Vertrauen Sie Ihre Finanzen und Ihren Versicherungsschutz dem Versicherungsmakler an und Fragen Sie nach wenn Ihnen etwas unverständlich erscheint. Der unabhängige Versicherungsmakler wird sich immer Zeit nehmen Sie, als seinen Kunden, alles genau zu erklären.

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