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Mehrbelastung durch Wohnförderung

mit Riester-Rente? Die Versicherungswirtschaft bezweifelt, dass die geplanten Änderungen die Attraktivität der geförderten Altersvorsorge verbessern, und stellt eigene Verbesserungsvorschläge vor. Siehe auch: Immobilienmarkt, Immobilienerwerb, Zukunft

In einer Stellungnahme an das Finanzministerium

bezieht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) klar Stellung gegen den Entwurf des Eigenheimrentengesetzes – und spricht von „Zweckentfremdung“, „inakzeptabler“ Belastung und „massiver“ Benachteiligung der Versicherer. Die betriebliche Altersvorsorge vom Experten kann ebenfalls bei der Tilgung der Hypotekt helfen.

„Der Gesetzentwurf verfehlt das Ziel, den Verbreitungsgrad und die Attraktivität der geförderten Altersvorsorge zu verbessern“, erklärt Dr. Jörg von Fürstenwerth, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes.

Zweckentfremdung der Riester-Förderung

Der GDV erneuert seine Grundsatzkritik am Gesetzentwurf zur Eigenheimrente, im Volksmund auch Wohn-Riester genannt. Die Riester-Förderung sollte ausschließlich der Altersvorsorge dienen.

Werde die Riester-Förderung wie geplant in der Erwerbsphase zur Finanzierung von Wohnungen zweckentfremdet, sei dies gleichbedeutend mit einem „vorzeitigen Verbrauch des angesparten Altersvorsorge-Vermögens“, so die Ansicht der Versicherungswirtschaft.

Da das Niveau der gesetzlichen Renten in den letzten Jahren jedoch immer weiter abgesunken sei, seien lebenslange Ergänzungsrenten unverzichtbar, erklärt der Branchenverband.

Unnötige Bürokratiekosten

Darüber hinaus bezeichnet es die Versicherungswirtschaft als „inakzeptabel, dass mit dem Gesetzentwurf die verbleibenden Versicherten belastet würden“, da es nicht nachvollziehbar sei, „warum Anbieter nach der Auszahlung des Vorsorgevermögens weiterhin leere Wohnförderkonten führen müssen“, sagte von Fürstenwerth.

Das habe zur Folge, dass selbst für kleine Anbieter unnötige Verwaltungs- und Bürokratiekosten in Millionenhöhe anfielen, die letztlich zu Lasten der Versichertengemeinschaft gingen, so von Fürstenwerth weiter.

Der Vorsorgeanspruch gegenüber dem Versicherer erlösche aber mit der Auszahlung, so der Standpunkt der Versicherungswirtschaft. Deshalb sollte die fiktiven Wohnförderkonten innerhalb der Finanzverwaltung geführt werden, schlägt der GDV vor.

Verbesserung der Riester-Förderung à la GDV

Um den Verbreitungsgrad und die Attraktivität der steuerlich geförderten Altersvorsorge – wie eigentlich beabsichtigt – tatsächlich zu verbessern, sind nach Ansicht der Versicherungswirtschaft folgende Punkte zu berücksichtigen und umzusetzen:

Zum Ersten schlägt der Branchenverband vor, den auf 2.100 Euro begrenzten Förderrahmen dynamisch auszugestalten – wie dies bereits bei der betrieblichen Altersversorgung. Zudem sollte nach Meinung des GDV „geregelt werden, dass als Eigenbeiträge höchstens der förderfähige Höchstbeitrag in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden kann.“

Zweitens sollte „der förderfähige Personenkreis (…) auf alle unbeschränkt Steuerpflichtige ausgedehnt werden, um insbesondere auch gering verdienenden Selbstständigen die für einkommensschwache, kinderreiche Familien effektive Zulagenförderung zukommen zu lassen.“ So könnte ein Riester-Vertrag auch dann fortgeführt werden, wenn ein Angestellter in die Selbstständigkeit wechsle.

Zum Dritten sollte nach Ansicht des Versicherungsverbandes auch die Pflege in die ergänzende Risikoabsicherung aufgenommen „und kostendeckende Leistungen ermöglicht werden.“ (verpd)

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