10. April 2008
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Versicherungen -
Finanzen
das Landgericht Würzburg
verurteilte dieser Tagen die Deutsche Bank wegen unzureichender Beratung zu einer Schadenersatzzahlung von rund 950.000 € nach einem geplatzten hochriskanten Swab-Geschäft der Versorgungsbetriebe der Stadt Würzburg.
Die Haftung der Großbank begründeten die Richter
unter anderem neben der unzureichenden fachlichen Beratung damit, dass die Bank die Versorgungsbetriebe nicht ausreichend darüber aufgeklärt haben soll, dass für kommunale Körperschaften ein Spekulationsverbot besteht. Bei dem umstrittenen Swab-Geschäft soll es sich nach Zeitungsberichten unter anderem um eine Art von „Wette“ auf die Zinsentwicklung gehandelt haben.
Allerdings hielt das Zivilgericht auch den Versorgungsbetrieben
(VVV) eine100-prozentige Tochter der Stadt Würzburg - ein erhebliches Mitverschulden vor, da diese nicht die Vereinbarkeit der Verträge mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft hätten. Gefordert hatten die Versorgungsbetriebe, die als Dachgesellschaft verschiedene Würzburger Versorgungsunternehmen mit fast 270 Mio. € Umsatz die Stadt Würzburg und einige Randgemeinden mit Strom, Gas, Fernwärme und Trinkwasser versorgen, insgesamt einen Schadenersatz von rund 2,6 Millionen Euro für ihre gescheiterten Spekulationsgeschäfte. Beide Seiten erwägen nun, in Berufung zu gehen.
Zugegeben, als ich diese Nachricht gelesen habe
habe ich mir mindestens zweimal die Augen gerieben. Fast möchte man sagen: Das Ganze hat das Zeug zu einer Posse für den „Kommödienstadl“, ist aber offenbar dennoch „realer Alltag“ im immer tollkühner werdenden Finanzgeschäft mit Derivaten. Ein gutes Dutzend weiterer Kommunen und Unternehmen sollen ebenfalls aktuell mit der Deutschen Bank wegen mangelnder Beratung in riskanten Geschäften und entsprechenden Schadenersatz streiten. Das Landgericht Magdeburg hatte in einem anderen Fall zuvor zu Gunsten der Deutschen Bank entschieden.
Zur Schuldfrage selbst
möchte ich mich wegen der noch schwebenden Verfahren nicht äußern. Aber die grundsätzliche Frage muss doch gestellt werden: Wo leben wir denn? Wieso drehen eigentlich fränkische „Gasmänner“ oder andere ehemalige städtische „Müllwerker“ unter dem „Tarnmäntelchen“ neuer privater Rechtsformen der Stadtwerke mit öffentlichen Steuer- und Gebührengeldern am großen Spekulationsrad und beklagen sich nachher vor Gericht über unzureichende Beratung, wenn sich die Spekulation als eine „Nummer zu groß“ für sie herausstellt? Ist Spekulation wirklich Aufgabe der Öffentlichen Hand?
Gut, für die Verbraucher ist das Würzburger Urteil gleichwohl positiv
Wieder einmal hat Gericht die qualifizierte Beratungspflicht der Kreditwirtschaft bei riskanten Anlagegeschäften unmissverständlich eingefordert. Wie „Der Deutsche ‚Wirtschaftsbrief“ berichtet, ist seit etwa zwei Jahren bei den Gerichten in Deutschland in dieser Hinsicht ein „erfreulicher Meinungswandel“ feststellbar. „Die Gerichte, darunter sogar der BGH, urteilen viel anlegerfreundlich“, stellt der Wirtschaftsbrief fest. Banken und Finanzdienstleister müssten immer häufiger Schadenersatz zahlen für Fehler bei der Beratung.
Aber Vorsicht: Einige Banken versuchen
sich mit einem schnöden Trick ihrer Beratungspflicht zu entziehen, indem sie zum Ende des Beratungsgesprächs den Anleger einen Revers unterschrieben lassen, er sei über alle Risiken informiert worden. „Wer Pauschalbescheinigungen dieser Art unterschreibt, beraubt sich jeder Chance, später Schadenersatz zu fordern“, warnt „Der Deutsche Wirtschaftsbrief“. Brandaktuell, die Klage gegen die T-Aktie. Siehe auch: aber nicht nur Banken, Finanzparasiten
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